Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Eberhardstraße 33, 70173 Stuttgart |
Telefon: | 071121660100 |
Fax: | 071121660101 |
E-Mail: | BSBauen@stuttgart.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Otto-Vatter-Str. 12, 73760 Ostfildern |
Telefon: | 07113404560 |
Fax: | 07113404402 |
E-Mail: | stadt@ostfildern.de |
Anschrift: | Röntgenstraße 16 - 18, 73730 Esslingen |
Telefon: | 0711390242405 |
Fax: | 0711390252405 |
E-Mail: | baurecht@lra-es.de |
Anschrift: | Ritterstraße 17, 73728 Esslingen |
Telefon: | 071135122361 |
E-Mail: | baurechtsamt@esslingen.de |
Anschrift: | Marktplatz 1, 70734 Fellbach |
Telefon: | 07115851341 |
E-Mail: | baurechtsamt@fellbach.de |
Anschrift: | Stettener Straße 12, 71394 Kernen im Remstal |
Telefon: | 071514014175 |
Fax: | 071514014169 |
E-Mail: | t.bauer@kernen.de |
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Schon 1922 wurde Hedelfingen, das schon 1246 schriftlich dokumentiert wurde, in Stuttgart eingemeindet. Zum Spazieren bietet sich ein Besuch von Hedelfingen besonders an, denn der Bezirk ist sehr von...
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Das Hochbauamt ist ein kommunales Amt als Teil der lokalen Ortsverwaltung. In kleineren Orten ist das Bauamt allgemein für Hoch- und Tiefbaumaßnahmen verantwortlich, in Städten unterscheidet man regelmäßig zwischen Hochbau- und Tiefbauämtern.
Das Bauamt ist normalerweise für die allgemeine Bauverwaltung, bauliche Genehmigungsverfahren und Bauberatungen zuständig. Des Weiteren werden meist öffentliche Bauvorhaben in der Baubehörde verwaltet.
Wenngleich umgangssprachlich oft das Bauamt als Bauaufsicht bezeichnet wird, ist eine Unterscheidung zwischen beiden Behörden gängig. Dies soll eventuelle Interessenskonflikte vermeiden, da sich die Bauaufsichtsbehörde normalerweise mit den hoheitlichen Aufgaben des Baurechts auseinandersetzt.
Die Baubehörde ist allgemein für Baugenehmigungsverfahren zuständig. Hierbei werden Bauanträge bearbeitet und Bauberatungen durchgeführt. Baugenehmigungen sind u. a. für Gebäudeabrisse, Neubauten und Umbaumaßnahmen notwendig.
Die Bauleitplanung wird normalerweise von einer Abteilung der kommunalen Bauverwaltung wahrgenommen. Sie dient der städtebaulichen Entwicklung. Im Rahmen der Bauleitplanung werden u. a. Bebauungs- und Flächennutzungspläne erstellt.
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