Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Bahnhofstraße 100, 78532 Tuttlingen |
Telefon: | 074619261108 |
E-Mail: | bau-und-umweltamt@landkreis-tuttlingen.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Marktplatz 19, 78549 Spaichingen |
Telefon: | 074249571601 |
E-Mail: | stadt@spaichingen.de |
Anschrift: | Rathausstaße 1, 78532 Tuttlingen |
Telefon: | 07461990 |
E-Mail: | mail@tuttlingen.de |
Anschrift: | Im Weiher 1, 78564 Wehingen |
Telefon: | 0742696130 |
E-Mail: | info@gvv-heuberg.de |
Anschrift: | Kirchplatz 2, 78567 Fridingen an der Donau |
Telefon: | 0746383741 |
E-Mail: | info@donau-heuberg.de |
Anschrift: | Schultheiß-Koch-Platz 1, 78647 Trossingen |
Telefon: | 0742525627 |
E-Mail: | corinna.kern@trossingen.de |
ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.
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Die Kreisstadt Tuttlingen ist ca. neun Kilometer nördlich von Dürbheim gelegen. Die Gemeinde liegt in der Nähe des Naturschutzgebietes Dürbheimer Moor, das eine beeindruckende botanische und zoologische...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Denkmalpflegeamt als staatliche Dienststelle befasst sich mit Denkmalpflege und Denkmalschutz. Regelmäßig sind einem Landesamt für Denkmalpflege als oberster Denkmalschutzbehörde mehrere Untere Denkmalschutzbehörden zugeordnet.
Denkmalschutzbehörden sind entsprechend der Kulturhoheit der Länder auf Bundeslandebene organisiert. Die Denkmalschutzbehörden entscheiden über den Umgang mit einem Kulturdenkmal. Z. B. kann es umgestaltet, instand gesetzt oder beseitigt werden.
Der Denkmalpflegebegriff umfasst die Maßnahmen, die zur Unterhaltung und Erhaltung von Kulturdenkmälern erforderlich sind. Diese Maßnahmen sind geistig, handwerklich, technisch oder künstlerisch bestimmt. Der Denkmalschutz sichert die Denkmalpflege mittels rechtlicher Verfügungen, Genehmigungen, Anordnungen u. a.
Denkmalpflegeämter widmen sich erstens der Inventarisierung von Denkmälern und zweitens sind sie auf Unterhaltungs- und Erhaltungsmaßnahmen ausgerichtet. Die Inventarisierung umfasst u. a. die Bestandsaufnahme, das Katalogisieren und die Herausgabe von Denkmaltopographien. Die denkmalpflegerischen Maßnahmen (z. B. altern lassen, instandsetzen) sind vom jeweiligen Zustand des Kulturdenkmals abhängig.
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