Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Kirchstr. 7, 86453 Dasing |
Telefon: | 08205960522 |
Fax: | 08205960530 |
E-Mail: | info@vg-dasing.de |
Anschrift: | Münchener Str. 9, 86551 Aichach |
Telefon: | 0825192326 |
Fax: | 0825192375 |
E-Mail: | poststelle@lra-aic-fdb.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Sirchenrieder Str. 1, 86510 Ried |
Telefon: | 082337899112 |
Fax: | 082337899118 |
E-Mail: | info@gemeinde-ried.de |
Anschrift: | Schulstr. 14, 85235 Odelzhausen |
Telefon: | 08134930817 |
Fax: | 08134930844 |
E-Mail: | info@vg-odelzhausen.de |
Anschrift: | Hauptstraße 37, 82281 Egenhofen |
Telefon: | 08145920423 |
Fax: | 081451039 |
E-Mail: | melanie.klose@egenhofen.de |
Anschrift: | Pestalozzistraße 5, 86438 Kissing |
Telefon: | 082337907322 |
Fax: | 082337907323 |
E-Mail: | gemeinde@kissing.de |
Anschrift: | Marienplatz 5, 86316 Friedberg |
Telefon: | 08216002340 |
Fax: | 08216002390 |
E-Mail: | cornelia.warneke-winkler@friedberg.de |
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Eurasburg gehört zur Verwaltungsgemeinschaft Dasing. Das Gebiet wurde bereits 200 v. Chr. besiedelt, davon künden zahlreiche Hügelgräber in der näheren Umgebung. Sehenswert ist auch die romanische...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Hochbauamt ist ein kommunales Amt als Teil der lokalen Ortsverwaltung. In kleineren Orten ist das Bauamt allgemein für Hoch- und Tiefbaumaßnahmen verantwortlich, in Städten unterscheidet man regelmäßig zwischen Hochbau- und Tiefbauämtern.
Das Bauamt ist normalerweise für die allgemeine Bauverwaltung, bauliche Genehmigungsverfahren und Bauberatungen zuständig. Des Weiteren werden meist öffentliche Bauvorhaben in der Baubehörde verwaltet.
Wenngleich umgangssprachlich oft das Bauamt als Bauaufsicht bezeichnet wird, ist eine Unterscheidung zwischen beiden Behörden gängig. Dies soll eventuelle Interessenskonflikte vermeiden, da sich die Bauaufsichtsbehörde normalerweise mit den hoheitlichen Aufgaben des Baurechts auseinandersetzt.
Die Baubehörde ist allgemein für Baugenehmigungsverfahren zuständig. Hierbei werden Bauanträge bearbeitet und Bauberatungen durchgeführt. Baugenehmigungen sind u. a. für Gebäudeabrisse, Neubauten und Umbaumaßnahmen notwendig.
Die Bauleitplanung wird normalerweise von einer Abteilung der kommunalen Bauverwaltung wahrgenommen. Sie dient der städtebaulichen Entwicklung. Im Rahmen der Bauleitplanung werden u. a. Bebauungs- und Flächennutzungspläne erstellt.
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