Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
alle Ämter und Behörden in Ihrem Ort | |
regionale und saisonale Events/Veranstaltungen | |
Kleinanzeigen, Tickets, Hotels, Verbraucherzentrale | |
Topaktuelle Listung von TÜV, DEKRA, Zulassungsstelle | |
neueste Trends: Biobauern und Biohöfe in Ihrer Umgebung |
Anschrift: | Ludwigstraße 62, 84524 Neuötting |
Telefon: | 08671998037 |
Fax: | 08671998028 |
E-Mail: | rathaus@neuoetting.de |
Anschrift: | Bahnhofstr. 38, 84503 Altötting |
Telefon: | 08671502412 |
Fax: | 08671502250 |
E-Mail: | kanzlei@lra-aoe.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Untere Dorfstr. 3, 84547 Emmerting |
Telefon: | 08679987319 |
Fax: | 08679987330 |
E-Mail: | verwaltung@gemeinde-emmerting.de |
Anschrift: | Kapellplatz 2a, 84503 Altötting |
Telefon: | 08671506221 |
Fax: | 08671506234 |
E-Mail: | info@altoetting.de |
Anschrift: | Öttinger Straße 1, 84571 Reischach |
Telefon: | 08670988630 |
Fax: | 08670988660 |
E-Mail: | info@reischach.de |
Anschrift: | Marktplatz 1, 84533 Marktl |
Telefon: | 08678988819 |
E-Mail: | bauamt@marktl.de |
Anschrift: | Obere Hofmark 7, 84543 Winhöring |
Telefon: | 08671998714 |
Fax: | 08671998747 |
E-Mail: | rathaus@gemeinde-winhoering.de |
ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.
Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.
Neuötting, gelegen im Landkreis Altötting, befindet sich in unmittelbarer Nähe zum bekannten Wallfahrtsort Altötting. Die Stadt verfügt über einen historischen Kern mit sehenswerter Architektur...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Hochbauamt ist ein kommunales Amt als Teil der lokalen Ortsverwaltung. In kleineren Orten ist das Bauamt allgemein für Hoch- und Tiefbaumaßnahmen verantwortlich, in Städten unterscheidet man regelmäßig zwischen Hochbau- und Tiefbauämtern.
Das Bauamt ist normalerweise für die allgemeine Bauverwaltung, bauliche Genehmigungsverfahren und Bauberatungen zuständig. Des Weiteren werden meist öffentliche Bauvorhaben in der Baubehörde verwaltet.
Wenngleich umgangssprachlich oft das Bauamt als Bauaufsicht bezeichnet wird, ist eine Unterscheidung zwischen beiden Behörden gängig. Dies soll eventuelle Interessenskonflikte vermeiden, da sich die Bauaufsichtsbehörde normalerweise mit den hoheitlichen Aufgaben des Baurechts auseinandersetzt.
Die Baubehörde ist allgemein für Baugenehmigungsverfahren zuständig. Hierbei werden Bauanträge bearbeitet und Bauberatungen durchgeführt. Baugenehmigungen sind u. a. für Gebäudeabrisse, Neubauten und Umbaumaßnahmen notwendig.
Die Bauleitplanung wird normalerweise von einer Abteilung der kommunalen Bauverwaltung wahrgenommen. Sie dient der städtebaulichen Entwicklung. Im Rahmen der Bauleitplanung werden u. a. Bebauungs- und Flächennutzungspläne erstellt.
|