Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Schulstraße 8, 92263 Ebermannsdorf |
Telefon: | 09624920324 |
Fax: | 09624920325 |
E-Mail: | bauamt@ebermannsdorf.de |
Anschrift: | Zeughausstraße 2, 92224 Amberg |
Telefon: | 0962139551 |
Fax: | 0962139698 |
E-Mail: | abteilung3@amberg-sulzbach.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Knöllinger Str. 5, 92269 Fensterbach |
Telefon: | 09438901111 |
Fax: | 09438901114 |
E-Mail: | fleissner@fensterbach.de |
Anschrift: | Schwarzenfelder Weg 9, 92546 Schmidgaden |
Telefon: | 0943530740 |
Fax: | 09435307429 |
E-Mail: | info@schmidgaden.de |
Anschrift: | Viktor-Koch-Str. 4, 92521 Schwarzenfeld |
Telefon: | 09435309213 |
Fax: | 09435309227 |
E-Mail: | info@schwarzenfeld.de |
Anschrift: | Spitalgarten 1, 92421 Schwandorf |
Telefon: | 0943145238 |
Fax: | 0943145145 |
E-Mail: | info@schwandorf.de |
Anschrift: | Hauptstr. 4, 92266 Ensdorf |
Telefon: | 096249033315 |
Fax: | 096249033319 |
E-Mail: | gemeinde@ensdorf.de |
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Ebermannsdorf liegt etwa 8 km südöstlich von Amberg. Der Ort besteht aus 5 Gemarkungen. In 50 bzw. 60 km Entfernung liegen die Städte Nürnberg und Regensburg. Die Gemeinde wurde erstmals im Jahr 1079...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Hochbauamt ist ein kommunales Amt als Teil der lokalen Ortsverwaltung. In kleineren Orten ist das Bauamt allgemein für Hoch- und Tiefbaumaßnahmen verantwortlich, in Städten unterscheidet man regelmäßig zwischen Hochbau- und Tiefbauämtern.
Das Bauamt ist normalerweise für die allgemeine Bauverwaltung, bauliche Genehmigungsverfahren und Bauberatungen zuständig. Des Weiteren werden meist öffentliche Bauvorhaben in der Baubehörde verwaltet.
Wenngleich umgangssprachlich oft das Bauamt als Bauaufsicht bezeichnet wird, ist eine Unterscheidung zwischen beiden Behörden gängig. Dies soll eventuelle Interessenskonflikte vermeiden, da sich die Bauaufsichtsbehörde normalerweise mit den hoheitlichen Aufgaben des Baurechts auseinandersetzt.
Die Baubehörde ist allgemein für Baugenehmigungsverfahren zuständig. Hierbei werden Bauanträge bearbeitet und Bauberatungen durchgeführt. Baugenehmigungen sind u. a. für Gebäudeabrisse, Neubauten und Umbaumaßnahmen notwendig.
Die Bauleitplanung wird normalerweise von einer Abteilung der kommunalen Bauverwaltung wahrgenommen. Sie dient der städtebaulichen Entwicklung. Im Rahmen der Bauleitplanung werden u. a. Bebauungs- und Flächennutzungspläne erstellt.
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