Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Rathausstraße 1, 92289 Ursensollen |
Telefon: | 09628923913 |
Fax: | 09628923919 |
E-Mail: | gemeinde@ursensollen.de |
Anschrift: | Zeughausstraße 2, 92224 Amberg |
Telefon: | 0962139551 |
Fax: | 0962139698 |
E-Mail: | abteilung3@amberg-sulzbach.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Mühlweg 16 a, 92260 Ammerthal |
Telefon: | 0962892330 |
Fax: | 09628923320 |
E-Mail: | gemeinde@ammerthal.de |
Anschrift: | Marktplatz 1, 92280 Kastl |
Telefon: | 09625920415 |
Fax: | 09625920419 |
E-Mail: | baeuml@kastl.de |
Anschrift: | Steinhofgasse 2, 92224 Amberg |
Telefon: | 09621100 |
Fax: | 09621101451 |
E-Mail: | stadt@amberg.de |
Anschrift: | Schulstr. 37, 92245 Kümmersbruck |
Telefon: | 0962170829 |
Fax: | 0962170840 |
E-Mail: | bauamt@kuemmersbruck.de |
Anschrift: | Am Dorfplatz 2, 92278 Illschwang |
Telefon: | 0966691310 |
Fax: | 09666913125 |
E-Mail: | kontakt@vgib.bayern |
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Ursensollen liegt etwa 10 km westlich von Amberg mitten im jüngsten Naturpark Bayerns, dem Hirschwald. Die Gemeinde besteht aus 38 Ortschaften. In Ursensollen befinden sich unter anderem die kath...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Hochbauamt ist ein kommunales Amt als Teil der lokalen Ortsverwaltung. In kleineren Orten ist das Bauamt allgemein für Hoch- und Tiefbaumaßnahmen verantwortlich, in Städten unterscheidet man regelmäßig zwischen Hochbau- und Tiefbauämtern.
Das Bauamt ist normalerweise für die allgemeine Bauverwaltung, bauliche Genehmigungsverfahren und Bauberatungen zuständig. Des Weiteren werden meist öffentliche Bauvorhaben in der Baubehörde verwaltet.
Wenngleich umgangssprachlich oft das Bauamt als Bauaufsicht bezeichnet wird, ist eine Unterscheidung zwischen beiden Behörden gängig. Dies soll eventuelle Interessenskonflikte vermeiden, da sich die Bauaufsichtsbehörde normalerweise mit den hoheitlichen Aufgaben des Baurechts auseinandersetzt.
Die Baubehörde ist allgemein für Baugenehmigungsverfahren zuständig. Hierbei werden Bauanträge bearbeitet und Bauberatungen durchgeführt. Baugenehmigungen sind u. a. für Gebäudeabrisse, Neubauten und Umbaumaßnahmen notwendig.
Die Bauleitplanung wird normalerweise von einer Abteilung der kommunalen Bauverwaltung wahrgenommen. Sie dient der städtebaulichen Entwicklung. Im Rahmen der Bauleitplanung werden u. a. Bebauungs- und Flächennutzungspläne erstellt.
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