Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Professor-Max-Lange-Platz 1, 83646 Bad Tölz |
Telefon: | 08041505257 |
Fax: | 08041505303 |
E-Mail: | info@lra-toelz.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Partenkirchner Str. 52, 82490 Farchant |
Telefon: | 08821751354 |
Fax: | 088217518419 |
E-Mail: | stvo@lra-gap.de |
Anschrift: | Rosenheimer Str. 4, 83714 Miesbach |
Telefon: | 080257043110 |
Fax: | 0802570477040 |
E-Mail: | buergerservice@lra-mb.bayern.de |
Anschrift: | Stainhartstr. 7, 82362 Weilheim |
Telefon: | 08816811410 |
Fax: | 08816812416 |
E-Mail: | zulassungsbehoerde@lra-wm.bayern.de |
Anschrift: | Strandbadstr. 2, 82319 Starnberg |
Telefon: | 0815114877425 |
Fax: | 0815114811425 |
E-Mail: | verkehrswesen@LRA-starnberg.de |
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Zwischen Bad Tölz und Garmisch-Partenkirchen liegt die Gemeinde Jachenau im Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen in Oberbayern. Erstmals wurde die Ortschaft 1192 in einer Urkunde erwähnt. Sehenswert ist die...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Die Straßenverkehrsbehörde dient der Überwachung und Ausführung der Straßenverkehrsordnung sowie der landesrechtlichen Vorschriften für den Straßenverkehr.
Ein großer Zuständigkeitsbereich der Straßenverkehrsämter ist das Zulassen von Personen und Fahrzeugen zum Straßenverkehr. Auch das Anordnen von Verkehrszeichen und Lichtzeichenanlagen sowie von Verkehrsbeschränkungen ist Bestandteil der verkehrsbehördlichen Aufgaben. Sondererlaubnisse, etwa für die besondere Nutzung des Verkehrsgrundes (Sondernutzungserlaubnis) werden vom Straßenverkehrsamt erteilt.
Das Führerscheinwesen ist eine wesentliche Aufgabe des Straßenverkehrsamtes. Die Ausstellung oder Entziehung von Fahrerlaubnissen geschieht regelmäßig in der Fahrerlaubnisbehörde, die Teil des Straßenverkehrsamtes ist.
Für die Sicherheit und Ordnung im Straßenverkehr nimmt das Straßenverkehrsamt entsprechende Verordnungen vor. Verkehrsbeschränkungen (z. B. Einbahnstraßen, Umleitungen) sind ebenso wie Verkehrszeichen und Lichtzeichenanlagen durch das Straßenverkehrsamt zu verordnen.
Die StVO bzw. Straßenverkehrsordnung ist eine Bundesrechtsverordnung in Deutschland. Die ursprüngliche Fassung der StVO trat 1934 in Kraft.
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