Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Kalmbachstraße 11, 82431 Kochel am See |
Telefon: | 08851921229 |
Fax: | 08851921255 |
E-Mail: | bauamt@kochel.de |
Anschrift: | Prof.-Max-Lange-Platz 1, 83646 Bad Tölz |
Telefon: | 08041505341 |
Fax: | 08041505302 |
E-Mail: | abteilung2@lra-toelz.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Rathausplatz 1, 82441 Ohlstadt |
Telefon: | 08841671232 |
Fax: | 08841671244 |
E-Mail: | bauamt@ohlstadt.de |
Anschrift: | Untermarkt 13, 82418 Murnau am Staffelsee |
Telefon: | 08841476174 |
Fax: | 08841476288 |
E-Mail: | info@murnau.de |
Anschrift: | Hofmark 1, 82392 Habach |
Telefon: | 08847690221 |
Fax: | 08847690210 |
E-Mail: | bauamt@vgem-habach.bayern.de |
Anschrift: | Prälatenstr. 7, 83671 Benediktbeuern |
Telefon: | 08857691324 |
Fax: | 08857691313 |
E-Mail: | info@benediktbeuern.de |
Anschrift: | Am Graswegerer 1, 82418 Seehausen am Staffelsee |
Telefon: | 08841616922 |
Fax: | 08841616911 |
E-Mail: | rathaus@vg-seehausen.de |
ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.
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Am Kochelsee liegt die Gemeinde Schlehdorf im oberbayerischen Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen. Erstmals wurde die Ortschaft im Jahre 763 in einer Urkunde erwähnt. Sehenswert ist das Schlehdorfer Kreuz...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Hochbauamt ist ein kommunales Amt als Teil der lokalen Ortsverwaltung. In kleineren Orten ist das Bauamt allgemein für Hoch- und Tiefbaumaßnahmen verantwortlich, in Städten unterscheidet man regelmäßig zwischen Hochbau- und Tiefbauämtern.
Das Bauamt ist normalerweise für die allgemeine Bauverwaltung, bauliche Genehmigungsverfahren und Bauberatungen zuständig. Des Weiteren werden meist öffentliche Bauvorhaben in der Baubehörde verwaltet.
Wenngleich umgangssprachlich oft das Bauamt als Bauaufsicht bezeichnet wird, ist eine Unterscheidung zwischen beiden Behörden gängig. Dies soll eventuelle Interessenskonflikte vermeiden, da sich die Bauaufsichtsbehörde normalerweise mit den hoheitlichen Aufgaben des Baurechts auseinandersetzt.
Die Baubehörde ist allgemein für Baugenehmigungsverfahren zuständig. Hierbei werden Bauanträge bearbeitet und Bauberatungen durchgeführt. Baugenehmigungen sind u. a. für Gebäudeabrisse, Neubauten und Umbaumaßnahmen notwendig.
Die Bauleitplanung wird normalerweise von einer Abteilung der kommunalen Bauverwaltung wahrgenommen. Sie dient der städtebaulichen Entwicklung. Im Rahmen der Bauleitplanung werden u. a. Bebauungs- und Flächennutzungspläne erstellt.
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