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Hochbauämter in Anger - Öffnungszeiten

Info zu Hochbauamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(1)
Bauamt
0.56 km von Anger
Anschrift:Dorfplatz 4, 83454 Anger
Telefon:08656988918
Fax:08656988915
E-Mail:gemeinde@anger.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Mo-Di 14-16 Uhr und Do 14-18:30 Uhr
Anschrift:Salzburger Str. 64, 83435 Bad Reichenhall
Telefon:08651773547
Fax:08651773111
E-Mail:poststelle@lra-bgl.de
Öffnungs­zeiten:Terminvereinbarung erbeten
Weitere Behörden in der Nähe von Anger

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(1)
Bauamt
5.26 km von Anger
Anschrift:Poststraße 14, 83317 Teisendorf
Telefon:08666988934
Fax:08666988955
E-Mail:rathaus@teisendorf.de
Öffnungs­zeiten:Mo 8-13 Uhr
Di, Mi, Fr 8-12 Uhr
Do 8-12 Uhr und 14-18 Uhr
(1)
Bauamt - Hochbauamt
6.03 km von Anger
Anschrift:Thomastraße 2, 83451 Piding
Telefon:08651765918
Fax:08651765924
E-Mail:gemeinde@piding.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Mi 15-17 Uhr
(1)
Bauamt
6.74 km von Anger
Anschrift:Salzburger Str. 48, 83404 Ainring
Telefon:0865457520
Fax:0865457575
E-Mail:gemeinde@ainring.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Mi 8-12 Uhr
Do 8-12:30 Uhr und 14-18 Uhr
Fr 8-13 Uhr
(1)
Bauamt
8.85 km von Anger
Anschrift:Moosweg 2, 83416 Saaldorf-Surheim
Telefon:08654630725
Fax:08654630720
E-Mail:gemeinde@saaldorf-surheim.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12:30 Uhr sowie Mo 14-18 Uhr und Do 14-17 Uhr
(3)
Bauamt
9.08 km von Anger
Anschrift:Rathausplatz 5, 83334 Inzell
Telefon:08665986933
Fax:08665986950
E-Mail:info@gemeinde-inzell.de
Öffnungs­zeiten:Mo, Mi, Fr 8.00-12.30 Uhr; Do 8.00-12.30 & 14.00-18.00 Uhr
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Hochbauamt Anger
Dienstleistungen und Zuständigkeiten

Achtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos


Hochbauamt

Das Hochbauamt ist ein kommunales Amt als Teil der lokalen Ortsverwaltung. In kleineren Orten ist das Bauamt allgemein für Hoch- und Tiefbaumaßnahmen verantwortlich, in Städten unterscheidet man regelmäßig zwischen Hochbau- und Tiefbauämtern.

Aufgaben des Bauamtes

Das Bauamt ist normalerweise für die allgemeine Bauverwaltung, bauliche Genehmigungsverfahren und Bauberatungen zuständig. Des Weiteren werden meist öffentliche Bauvorhaben in der Baubehörde verwaltet.

Unterscheidung: Bauamt und Bauaufsichtsbehörde

Wenngleich umgangssprachlich oft das Bauamt als Bauaufsicht bezeichnet wird, ist eine Unterscheidung zwischen beiden Behörden gängig. Dies soll eventuelle Interessenskonflikte vermeiden, da sich die Bauaufsichtsbehörde normalerweise mit den hoheitlichen Aufgaben des Baurechts auseinandersetzt.

Baugenehmigungsverfahren

Die Baubehörde ist allgemein für Baugenehmigungsverfahren zuständig. Hierbei werden Bauanträge bearbeitet und Bauberatungen durchgeführt. Baugenehmigungen sind u. a. für Gebäudeabrisse, Neubauten und Umbaumaßnahmen notwendig.

Bauleitplanung des öffentlichen Bauwesens

Die Bauleitplanung wird normalerweise von einer Abteilung der kommunalen Bauverwaltung wahrgenommen. Sie dient der städtebaulichen Entwicklung. Im Rahmen der Bauleitplanung werden u. a. Bebauungs- und Flächennutzungspläne erstellt.

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