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Anschrift: | Am Brandholz 2 1/2, 83471 Berchtesgaden |
Telefon: | 0865295890 |
Fax: | 08652958930 |
E-Mail: | info-berchtesgaden@baysf.de |
Anschrift: | Hauptstraße 12 , 83483 Bischofswiesen |
Telefon: | 08652656855 |
E-Mail: | poststelle@aelf-ts.bayern.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Aichwies 2, 83379 Wonneberg |
Telefon: | 08681471355 |
Fax: | 08681471356 |
E-Mail: | poststelle@aelf-ts.bayern.de |
Anschrift: | Dorfplatz 28 a, 83454 Anger |
Telefon: | 086569899730 |
Fax: | 086569899731 |
E-Mail: | poststelle@aelf-ts.bayern.de |
Anschrift: | Höllgasse 2, 83278 Traunstein |
Telefon: | 086170983012 |
E-Mail: | poststelle@aelf-ts.bayern.de |
Anschrift: | Schnepfenluckstr. 10, 83278 Traunstein |
Telefon: | 086170980 |
E-Mail: | poststelle@aelf-ts.bayern.de |
Anschrift: | Am Kurpark 12, 83334 Inzell |
Telefon: | 086656109 |
Fax: | 08665928111 |
E-Mail: | poststelle@aelf-ts.bayern.de |
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Laufen im Landkreis Berchtesgadener Land liegt an der Salzach, ca. 17km nördlich von Salzburg im Alpenvorland. Schon im Jahre 748 wurde der Ort erstmals urkundlich erwähnt. Sehenswert sind unter anderem...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Forstamt ist eine Verwaltungseinheit, die für die Betreuung von Waldflächen zuständig ist. Normalerweise kommt das Forstamt betriebswirtschaftlichen Aufgaben nach.
Da die Forstverwaltungen auf Bundeslandebene organisiert sind, können ihre Bezeichnungen überregional variieren. Z. B. heißt die Landesforstverwaltung von Niedersachsen „Niedersächsische Landesforsten“. Ebenso können Forstämter je nach Verwaltungsebene auch als Revierförstereien o. ä. bezeichnet werden.
Kommunale Forstämter sind regelmäßig für die Verwaltung und Bewirtschaftung von kommunalen Waldgebieten (Staatswald) zuständig. Betriebswirtschaftliche Aspekte der Forstverwaltung umfassen u. a. die Holzproduktion und -vermarktung. Gleichfalls sind die Schutz- und Erholungsfunktionen des Waldes sicherzustellen.
Die Verwaltung öffentlicher Waldflächen obliegt regelmäßig den Landesforstverwaltungen. Hingegen sind Bundesforstämter explizit für die Bewirtschaftung jener Wälder zuständig, die sich im Besitz der Bundesrepublik Deutschland befinden (z. B. Truppenübungsplätze).
Etwa 48% der Waldfläche auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland sind in Privatbesitz. Man unterscheidet nicht nur zwischen privaten und kommunalen Waldgebieten, sondern zwischen Privatwald (in Privatbesitz), Staatswald auf Landesebene sowie Bundesebene und Körperschaftswald. Letzterer ist normalerweise im alleinigen Besitz einer Körperschaft des öffentlichen Rechts.
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