Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Niederpöring 23, 94562 Oberpöring |
Telefon: | 09937950528 |
Fax: | 09937950550 |
E-Mail: | poststelle@vgem-oberpoering.bayern.de |
Anschrift: | Herrenstraße 18, 94469 Deggendorf |
Telefon: | 09913100440 |
Fax: | 0991310041250 |
E-Mail: | poststelle@lra-deg.bayern.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Untere Römerstr. 2, 94527 Aholming |
Telefon: | 09938950512 |
Fax: | 09938950522 |
E-Mail: | gemeinde@gemeinde-aholming.de |
Anschrift: | Marktplatz 5, 94428 Eichendorf |
Telefon: | 09952930124 |
Fax: | 09952930135 |
E-Mail: | mueller@markt-eichendorf.de |
Anschrift: | Graf-Ulrich-Philipp-Platz 1, 94554 Moos |
Telefon: | 09938950221 |
Fax: | 09938950226 |
E-Mail: | poststelle@vgem-moos.bayern.de |
Anschrift: | Preysingplatz 1, 94447 Plattling |
Telefon: | 0993170846 |
Fax: | 0993170899 |
E-Mail: | poststelle@plattling.bayern.de |
Anschrift: | Stadtplatz. 13, 94486 Osterhofen |
Telefon: | 09932403110 |
Fax: | 09932403175 |
E-Mail: | info@osterhofen.de |
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Wallerfing ist eine Gemeinde im Landkreis Deggendorf in Niederbayern. Das sportliche und kulturelle Leben der Ortschaft ist stark durch die hier ansässigen Vereine geprägt. Die Lage in waldreicher...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Hochbauamt ist ein kommunales Amt als Teil der lokalen Ortsverwaltung. In kleineren Orten ist das Bauamt allgemein für Hoch- und Tiefbaumaßnahmen verantwortlich, in Städten unterscheidet man regelmäßig zwischen Hochbau- und Tiefbauämtern.
Das Bauamt ist normalerweise für die allgemeine Bauverwaltung, bauliche Genehmigungsverfahren und Bauberatungen zuständig. Des Weiteren werden meist öffentliche Bauvorhaben in der Baubehörde verwaltet.
Wenngleich umgangssprachlich oft das Bauamt als Bauaufsicht bezeichnet wird, ist eine Unterscheidung zwischen beiden Behörden gängig. Dies soll eventuelle Interessenskonflikte vermeiden, da sich die Bauaufsichtsbehörde normalerweise mit den hoheitlichen Aufgaben des Baurechts auseinandersetzt.
Die Baubehörde ist allgemein für Baugenehmigungsverfahren zuständig. Hierbei werden Bauanträge bearbeitet und Bauberatungen durchgeführt. Baugenehmigungen sind u. a. für Gebäudeabrisse, Neubauten und Umbaumaßnahmen notwendig.
Die Bauleitplanung wird normalerweise von einer Abteilung der kommunalen Bauverwaltung wahrgenommen. Sie dient der städtebaulichen Entwicklung. Im Rahmen der Bauleitplanung werden u. a. Bebauungs- und Flächennutzungspläne erstellt.
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