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Hochbauämter in Winzer - Öffnungszeiten

Info zu Hochbauamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(1)
Bauamt
6.01 km von Winzer
Anschrift:Schwanenkirchner Str. 2, 94577 Winzer
Telefon:09901935720
Fax:09901935729
E-Mail:poststelle@winzer.bayern.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
(1)
Bauamt des Landkreises
15.52 km von Winzer
Anschrift:Herrenstraße 18, 94469 Deggendorf
Telefon:09913100440
Fax:0991310041250
E-Mail:poststelle@lra-deg.bayern.de
Öffnungs­zeiten:Allgemeine Öffnungszeiten:
Mo+Mi 7:30-12:30 Uhr
Di 7:30-12:30 Uhr und 13:30-16 Uhr
Do 7:30-17 Uhr
Fr 7:30-12 Uhr
Weitere Behörden in der Nähe von Winzer

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(2)
Bauamt
3.74 km von Winzer
Anschrift:Hauptstr. 39, 94547 Iggensbach
Telefon:09903932015
Fax:09903932030
E-Mail:luksch@iggensbach.bayern.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 7.30 Uhr - 12.00 Uhr und Mi 13.00 Uhr - 18.00 Uhr
(1)
Bauamt
5.57 km von Winzer
Anschrift:Rathausstr. 1, 94544 Hofkirchen
Telefon:08545971813
Fax:08545971828
E-Mail:bauamt@hofkirchen.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Do 13-17 Uhr
(1)
Bauamt
6.05 km von Winzer
Anschrift:Stadtplatz. 13, 94486 Osterhofen
Telefon:09932403110
Fax:09932403175
E-Mail:info@osterhofen.de
Öffnungs­zeiten:Mo 7:30-12:30 Uhr
Di, Mi, Fr 8-12 Uhr
Do 8-12 Uhr und 13-17 Uhr
(2)
Bauamt
6.18 km von Winzer
Anschrift:Mimminger Str. 2, 94491 Hengersberg
Telefon:09901930724
Fax:09901930740
E-Mail:routschka.c@hengersberg.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8.00-11.45 Uhr, Di 14.00-16.00 Uhr, Do 14.00-18.00 Uhr
(1)
Bauamt
6.36 km von Winzer
Anschrift:Osterhofener Str. 2, 94550 Künzing
Telefon:08549973124
Fax:08549973111
E-Mail:info@kuenzing.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8:00-12:00 Uhr sowie Mi 14:00-18:00 Uhr
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Hochbauamt Winzer
Dienstleistungen und Zuständigkeiten

Achtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos


Hochbauamt

Das Hochbauamt ist ein kommunales Amt als Teil der lokalen Ortsverwaltung. In kleineren Orten ist das Bauamt allgemein für Hoch- und Tiefbaumaßnahmen verantwortlich, in Städten unterscheidet man regelmäßig zwischen Hochbau- und Tiefbauämtern.

Aufgaben des Bauamtes

Das Bauamt ist normalerweise für die allgemeine Bauverwaltung, bauliche Genehmigungsverfahren und Bauberatungen zuständig. Des Weiteren werden meist öffentliche Bauvorhaben in der Baubehörde verwaltet.

Unterscheidung: Bauamt und Bauaufsichtsbehörde

Wenngleich umgangssprachlich oft das Bauamt als Bauaufsicht bezeichnet wird, ist eine Unterscheidung zwischen beiden Behörden gängig. Dies soll eventuelle Interessenskonflikte vermeiden, da sich die Bauaufsichtsbehörde normalerweise mit den hoheitlichen Aufgaben des Baurechts auseinandersetzt.

Baugenehmigungsverfahren

Die Baubehörde ist allgemein für Baugenehmigungsverfahren zuständig. Hierbei werden Bauanträge bearbeitet und Bauberatungen durchgeführt. Baugenehmigungen sind u. a. für Gebäudeabrisse, Neubauten und Umbaumaßnahmen notwendig.

Bauleitplanung des öffentlichen Bauwesens

Die Bauleitplanung wird normalerweise von einer Abteilung der kommunalen Bauverwaltung wahrgenommen. Sie dient der städtebaulichen Entwicklung. Im Rahmen der Bauleitplanung werden u. a. Bebauungs- und Flächennutzungspläne erstellt.

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