Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Herzog-Philipp-Ludwig-Str. 10, 89420 Höchstädt an der Donau |
Telefon: | 090744415 |
Fax: | 090744455 |
E-Mail: | monika.kahn@hoechstaedt.de |
Anschrift: | Große Allee 24, 89407 Dillingen an der Donau |
Telefon: | 0907151161 |
Fax: | 0907151101 |
E-Mail: | poststelle@landratsamt.dillingen.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Am Hofgarten 1, 86657 Bissingen |
Telefon: | 09084969732 |
Fax: | 09084969730 |
E-Mail: | markt@bissingen.de |
Anschrift: | Ulmer Straße 66, 86660 Tapfheim |
Telefon: | 09070966644 |
Fax: | 09070966680 |
E-Mail: | gemeinde@tapfheim.de |
Anschrift: | Marienplatz 6, 89426 Wittislingen |
Telefon: | 09076950918 |
Fax: | 09076950999 |
E-Mail: | zentrale@vg-wittislingen.de |
Anschrift: | Königstraße 37/38, 89407 Dillingen an der Donau |
Telefon: | 0907154138 |
Fax: | 0907154303 |
E-Mail: | stadtdlg@dillingen-donau.de |
Anschrift: | Marktplatz 9, 89561 Dischingen |
Telefon: | 073278114 |
Fax: | 073278143 |
E-Mail: | heiler@dischingen.de |
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Lutzingen ist eine Gemeinde im Landkreis Dillingen a.d. Donau im Freistaat Bayern. 1026 erfolgte eine erste urkundliche Erwähnung der Ortschaft. Zu den Sehenswürdigkeiten gehören verschiedene Kirchen und...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Hochbauamt ist ein kommunales Amt als Teil der lokalen Ortsverwaltung. In kleineren Orten ist das Bauamt allgemein für Hoch- und Tiefbaumaßnahmen verantwortlich, in Städten unterscheidet man regelmäßig zwischen Hochbau- und Tiefbauämtern.
Das Bauamt ist normalerweise für die allgemeine Bauverwaltung, bauliche Genehmigungsverfahren und Bauberatungen zuständig. Des Weiteren werden meist öffentliche Bauvorhaben in der Baubehörde verwaltet.
Wenngleich umgangssprachlich oft das Bauamt als Bauaufsicht bezeichnet wird, ist eine Unterscheidung zwischen beiden Behörden gängig. Dies soll eventuelle Interessenskonflikte vermeiden, da sich die Bauaufsichtsbehörde normalerweise mit den hoheitlichen Aufgaben des Baurechts auseinandersetzt.
Die Baubehörde ist allgemein für Baugenehmigungsverfahren zuständig. Hierbei werden Bauanträge bearbeitet und Bauberatungen durchgeführt. Baugenehmigungen sind u. a. für Gebäudeabrisse, Neubauten und Umbaumaßnahmen notwendig.
Die Bauleitplanung wird normalerweise von einer Abteilung der kommunalen Bauverwaltung wahrgenommen. Sie dient der städtebaulichen Entwicklung. Im Rahmen der Bauleitplanung werden u. a. Bebauungs- und Flächennutzungspläne erstellt.
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