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Anschrift: | Karolingerstr. 28, 91301 Forchheim |
Telefon: | 0919172210 |
Fax: | 09191722130 |
E-Mail: | info-forchheim@baysf.de |
Anschrift: | Schloßberg 10, 91362 Pretzfeld |
Telefon: | 095186872144 |
Fax: | 091943717715 |
E-Mail: | poststelle@aelf-ba.bayern.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Bayreuther Str. 1, 91282 Betzenstein |
Telefon: | 092441558 |
E-Mail: | poststelle@aelf-bm.bayern.de |
Anschrift: | Flurstr. 6, 91220 Schnaittach |
Telefon: | 091537574 |
Fax: | 09153925875 |
E-Mail: | poststelle@aelf-rw.bayern.de |
Anschrift: | Weinbergstr. 20, 90607 Rückersdorf |
Telefon: | 0911579458 |
Fax: | 091718421070 |
E-Mail: | poststelle@aelf-rw.bayern.de |
Anschrift: | Vorstadt 28, 91344 Waischenfeld |
Telefon: | 09202230 |
E-Mail: | poststelle@aelf-bm.bayern.de |
Anschrift: | Von Seckendorfstr. 10, 91352 Hallerndorf |
Telefon: | 09545359786 |
E-Mail: | poststelle@aelf-ba.bayern.de |
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Gräfenberg im Landkreis Forchheim liegt nördlich von Nürnberg an der Kalkach und gilt als das südliche Eingangstor zur Fränkischen Schweiz. Schon 1172 fand der Ort seine erste schriftliche Nennung...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Forstamt ist eine Verwaltungseinheit, die für die Betreuung von Waldflächen zuständig ist. Normalerweise kommt das Forstamt betriebswirtschaftlichen Aufgaben nach.
Da die Forstverwaltungen auf Bundeslandebene organisiert sind, können ihre Bezeichnungen überregional variieren. Z. B. heißt die Landesforstverwaltung von Niedersachsen „Niedersächsische Landesforsten“. Ebenso können Forstämter je nach Verwaltungsebene auch als Revierförstereien o. ä. bezeichnet werden.
Kommunale Forstämter sind regelmäßig für die Verwaltung und Bewirtschaftung von kommunalen Waldgebieten (Staatswald) zuständig. Betriebswirtschaftliche Aspekte der Forstverwaltung umfassen u. a. die Holzproduktion und -vermarktung. Gleichfalls sind die Schutz- und Erholungsfunktionen des Waldes sicherzustellen.
Die Verwaltung öffentlicher Waldflächen obliegt regelmäßig den Landesforstverwaltungen. Hingegen sind Bundesforstämter explizit für die Bewirtschaftung jener Wälder zuständig, die sich im Besitz der Bundesrepublik Deutschland befinden (z. B. Truppenübungsplätze).
Etwa 48% der Waldfläche auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland sind in Privatbesitz. Man unterscheidet nicht nur zwischen privaten und kommunalen Waldgebieten, sondern zwischen Privatwald (in Privatbesitz), Staatswald auf Landesebene sowie Bundesebene und Körperschaftswald. Letzterer ist normalerweise im alleinigen Besitz einer Körperschaft des öffentlichen Rechts.
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