Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Kirchplatz 10, 84104 Rudelzhausen |
Telefon: | 08752868713 |
Fax: | 08752868720 |
E-Mail: | info@gemeinde-rudelzhausen.de |
Anschrift: | Landhuter Str. 31, 85356 Freising |
Telefon: | 08161600180 |
Fax: | 08161600171 |
E-Mail: | poststelle@kreis-fs.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Untere Hauptstraße 2, 84072 Au in der Hallertau |
Telefon: | 0875217830 |
Fax: | 0875217824 |
E-Mail: | info@markt-au.de |
Anschrift: | Rathausplatz 1, 85405 Nandlstadt |
Telefon: | 08756961023 |
Fax: | 08756961040 |
E-Mail: | info@markt-nandlstadt.de |
Anschrift: | Marktplatz 1-4, 84048 Mainburg |
Telefon: | 0875170444 |
Fax: | 0875170445 |
E-Mail: | verwaltung@mainburg.de |
Anschrift: | Regensburger Str. 1, 84048 Mainburg |
Telefon: | 08751863417 |
Fax: | 08751863449 |
E-Mail: | vg@vg-mainburg.de |
Anschrift: | Schloßplatz 2, 85419 Mauern |
Telefon: | 087648922 |
Fax: | 087648939 |
E-Mail: | rathaus@mauern-verwaltung.de |
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Rudelzhausen ist eine oberbayerische Gemeinde im Landkreis Freising. Die Pfarrkirche St. Maria Himmelfahrt ist mit einem markanten Kirchturm ausgestattet und sehenswert. Die örtlichen Rad- und Wanderwege...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Hochbauamt ist ein kommunales Amt als Teil der lokalen Ortsverwaltung. In kleineren Orten ist das Bauamt allgemein für Hoch- und Tiefbaumaßnahmen verantwortlich, in Städten unterscheidet man regelmäßig zwischen Hochbau- und Tiefbauämtern.
Das Bauamt ist normalerweise für die allgemeine Bauverwaltung, bauliche Genehmigungsverfahren und Bauberatungen zuständig. Des Weiteren werden meist öffentliche Bauvorhaben in der Baubehörde verwaltet.
Wenngleich umgangssprachlich oft das Bauamt als Bauaufsicht bezeichnet wird, ist eine Unterscheidung zwischen beiden Behörden gängig. Dies soll eventuelle Interessenskonflikte vermeiden, da sich die Bauaufsichtsbehörde normalerweise mit den hoheitlichen Aufgaben des Baurechts auseinandersetzt.
Die Baubehörde ist allgemein für Baugenehmigungsverfahren zuständig. Hierbei werden Bauanträge bearbeitet und Bauberatungen durchgeführt. Baugenehmigungen sind u. a. für Gebäudeabrisse, Neubauten und Umbaumaßnahmen notwendig.
Die Bauleitplanung wird normalerweise von einer Abteilung der kommunalen Bauverwaltung wahrgenommen. Sie dient der städtebaulichen Entwicklung. Im Rahmen der Bauleitplanung werden u. a. Bebauungs- und Flächennutzungspläne erstellt.
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