Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Schloßplatz 1, 89312 Günzburg |
Telefon: | 08221903165 |
Fax: | 08221903183 |
E-Mail: | stadtverwaltung@rathaus.guenzburg.de |
Anschrift: | An der Kapuzinermauer 1, 89312 Günzburg |
Telefon: | 08221950 |
Fax: | 0822195240 |
E-Mail: | info@landkreis-guenzburg.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Marktstraße 5, 89340 Leipheim |
Telefon: | 0822170733 |
Fax: | 0822170790 |
E-Mail: | stadt@leipheim.de |
Anschrift: | Marktstr. 19, 89362 Offingen |
Telefon: | 08224969723 |
Fax: | 08224969730 |
E-Mail: | bauamt@offingen.de |
Anschrift: | Obere Dorfstraße 3 A, 89359 Kötz |
Telefon: | 08221207023 |
Fax: | 08221207020 |
E-Mail: | info@vg-koetz.de |
Anschrift: | Hauptstraße 2, 89346 Bibertal |
Telefon: | 08226869020 |
Fax: | 08226869029 |
E-Mail: | rathaus@bibertal.de |
Anschrift: | Brenzer Straße 25, 89567 Sontheim an der Brenz |
Telefon: | 073251729 |
Fax: | 073251747 |
E-Mail: | info@sontheim-brenz.de |
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Günzburg im gleichnamigen Landkreis wurde schon 1065 erstmals urkundlich erwähnt und liegt an der Mündung der Günz in die Donau. Sehr sehenswert ist die Frauenkirche, welche von Dominikus Zimmermann...
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Das Hochbauamt ist ein kommunales Amt als Teil der lokalen Ortsverwaltung. In kleineren Orten ist das Bauamt allgemein für Hoch- und Tiefbaumaßnahmen verantwortlich, in Städten unterscheidet man regelmäßig zwischen Hochbau- und Tiefbauämtern.
Das Bauamt ist normalerweise für die allgemeine Bauverwaltung, bauliche Genehmigungsverfahren und Bauberatungen zuständig. Des Weiteren werden meist öffentliche Bauvorhaben in der Baubehörde verwaltet.
Wenngleich umgangssprachlich oft das Bauamt als Bauaufsicht bezeichnet wird, ist eine Unterscheidung zwischen beiden Behörden gängig. Dies soll eventuelle Interessenskonflikte vermeiden, da sich die Bauaufsichtsbehörde normalerweise mit den hoheitlichen Aufgaben des Baurechts auseinandersetzt.
Die Baubehörde ist allgemein für Baugenehmigungsverfahren zuständig. Hierbei werden Bauanträge bearbeitet und Bauberatungen durchgeführt. Baugenehmigungen sind u. a. für Gebäudeabrisse, Neubauten und Umbaumaßnahmen notwendig.
Die Bauleitplanung wird normalerweise von einer Abteilung der kommunalen Bauverwaltung wahrgenommen. Sie dient der städtebaulichen Entwicklung. Im Rahmen der Bauleitplanung werden u. a. Bebauungs- und Flächennutzungspläne erstellt.
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