Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Raiffeisenstraße 72, 93077 Bad Abbach |
Telefon: | 09405959037 |
Fax: | 09405959050 |
E-Mail: | info@bad-abbach.de |
Anschrift: | Donaupark 12, 93309 Kelheim |
Telefon: | 094412074100 |
Fax: | 094412074050 |
E-Mail: | poststelle@landkreis-kelheim.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Am Rathaus 5, 93080 Pentling |
Telefon: | 0941920820 |
Fax: | 09419208220 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
Anschrift: | Fährenweg 4, 93161 Sinzing |
Telefon: | 0941396020 |
Fax: | 09413960299 |
E-Mail: | gemeinde@sinzing.de |
Anschrift: | Kirchweg 1, 93107 Thalmassing |
Telefon: | 0945399340 |
Fax: | 09453993420 |
E-Mail: | gemeinde.thalmassing@thalmassing.de |
Anschrift: | Josef-Bäumel-Platz 1, 93083 Obertraubling |
Telefon: | 0940196010 |
Fax: | 09401960119 |
E-Mail: | poststelle@obertraubling.de |
Anschrift: | Rathausstr. 4, 93342 Saal an der Donau |
Telefon: | 0944168125 |
Fax: | 0944168118 |
E-Mail: | info@saal-donau.de |
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Bad Abbach ist ein Kurort im Landkreis Kelheim im Donautal, nahe Regensburg gelegen. Der Ort gliedert sich in Bad Abbach, Dünzling, Poikam, Peising, Oberndorf, Lengfeld und Saalhaupt. Am 6. Mai im Jahre 973...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Hochbauamt ist ein kommunales Amt als Teil der lokalen Ortsverwaltung. In kleineren Orten ist das Bauamt allgemein für Hoch- und Tiefbaumaßnahmen verantwortlich, in Städten unterscheidet man regelmäßig zwischen Hochbau- und Tiefbauämtern.
Das Bauamt ist normalerweise für die allgemeine Bauverwaltung, bauliche Genehmigungsverfahren und Bauberatungen zuständig. Des Weiteren werden meist öffentliche Bauvorhaben in der Baubehörde verwaltet.
Wenngleich umgangssprachlich oft das Bauamt als Bauaufsicht bezeichnet wird, ist eine Unterscheidung zwischen beiden Behörden gängig. Dies soll eventuelle Interessenskonflikte vermeiden, da sich die Bauaufsichtsbehörde normalerweise mit den hoheitlichen Aufgaben des Baurechts auseinandersetzt.
Die Baubehörde ist allgemein für Baugenehmigungsverfahren zuständig. Hierbei werden Bauanträge bearbeitet und Bauberatungen durchgeführt. Baugenehmigungen sind u. a. für Gebäudeabrisse, Neubauten und Umbaumaßnahmen notwendig.
Die Bauleitplanung wird normalerweise von einer Abteilung der kommunalen Bauverwaltung wahrgenommen. Sie dient der städtebaulichen Entwicklung. Im Rahmen der Bauleitplanung werden u. a. Bebauungs- und Flächennutzungspläne erstellt.
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