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Gerichtsvollzieher in Siegenburg - Öffnungszeiten & Kontakt

Info zu Gerichtsvollzieher: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

Anschrift:Klosterstraße 6, 93309 Kelheim
Telefon:094415090
Fax:09441509200
E-Mail:poststelle@ag-keh.bayern.de
Weitere Behörden in der Nähe von Siegenburg
Anschrift:Hochstraße 17, 94405 Landau / Isar
Telefon:099519450
Fax:09951945109
E-Mail:poststelle@ag-lan.bayern.de
(9)
Gerichtsvollzieherin Weber
29.75 km von Siegenburg
Anschrift:Friedrich-Ebert Str. 78a, 85055 Ingolstadt
Telefon:084199379895
Fax:084199379894
Sprechzeiten:Di 12:30-14:30 Uhr Mi 10-12 Uhr
Anschrift:Residenzplatz 4-6, 87435 Kempten
Telefon:083120300
Fax:0831203132
E-Mail:poststelle@ag-ke.bayern.de
Anschrift:Ganghoferstraße 9, 87600 Kaufbeuren
Telefon:083418010
Fax:08341801900
(19)
Obergerichtsvollzieher Kuchenbuch
29.75 km von Siegenburg
Anschrift:Friedrich-Ebert Str. 78a, 85055 Ingolstadt
Telefon:08419511015
Fax:084112602335
Sprechzeiten:Mi 13-15 Uhr und Do 8-10 Uhr
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

FAQ und Ratgeber Gerichtsvollzieher
FAQ
 

Sie haben weitere Fragen betreffend der Institution Gerichtsvollzieher in Siegenburg? Sie interessieren sich für wichtige Details und Informationen, benötigen Hilfestellung oder Ratschläge? Antworten finden Sie hier!

zu den FAQ
Gerichtsvollzieher

Als Justizbeamter ist es die Hauptaufgabe des Gerichtsvollziehers, Vollstreckungstitel zwangsweise zu vollziehen. Rechtlich ist der Gerichtsvollzieher als Vollstreckungsorgan anzusehen.

Pfänden beweglicher Gegenstände

Gerichtsvollzieher sind allgemein dafür zuständig, innerhalb des zugewiesenen Amtsgerichtsbezirks die titulierten Geldforderungen beizutreiben. Sofern dies nicht möglich ist, sind bewegliche Vermögensgegenstände zu pfänden bzw. zu beschlagnahmen. Dazu zählen u. a. Bargeld, Schmuck und Kraftfahrzeuge.

Rechtsgrundlage des Gerichtsvollzieherwesens

Primär ist die Tätigkeit des Gerichtsvollziehers durch das Gerichtsverfassungsgesetz und die Zivilprozessordnung geregelt. Ferner gelten Gerichtsvollzieher-Ordnungen und Geschäftsanweisungen für Gerichtsvollzieher durch die einzelnen Bundesländer.

Zuständigkeitsbereich des Gerichtsvollziehers

Die Zuständigkeiten des Gerichtsvollziehers sind regional vom jeweiligen Amtsgericht abhängig. Da Gerichtsvollzieher regelmäßig als Rechtspflegeorgane den Amtsgerichten zugeordnet sind, ist der Zuständigkeitsbereich innerhalb des Amtsgerichtsbezirks zu finden.

Pfandsiegel

Sofern eine Pfändung notwendig geworden ist, sind die gepfändeten Gegenstände mit einem Pfandsiegel zu versehen. Pfandsiegel tragen normalerweise den Namen des Amtsgerichts, dem der Gerichtsvollzieher angehört.

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