Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Marienplatz 13, 93354 Siegenburg |
Telefon: | 09444978455 |
Fax: | 09444978424 |
E-Mail: | poststelle@siegenburg.de |
Anschrift: | Donaupark 12, 93309 Kelheim |
Telefon: | 094412074100 |
Fax: | 094412074050 |
E-Mail: | poststelle@landkreis-kelheim.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Münchener Straße 14, 93326 Abensberg |
Telefon: | 094439103200 |
Fax: | 09443910339 |
E-Mail: | stadt@abensberg.de |
Anschrift: | Stadtplatz 1, 93333 Neustadt an der Donau |
Telefon: | 09445971749 |
Fax: | 09445971710 |
E-Mail: | poststelle@neustadt-do.de |
Anschrift: | Marienplatz 1, 93352 Rohr in Niederbayern |
Telefon: | 08783960813 |
Fax: | 08783960830 |
E-Mail: | info@markt-rohr.de |
Anschrift: | Tassilostraße 20, 85126 Münchsmünster |
Telefon: | 08402939913 |
Fax: | 08402939920 |
E-Mail: | gemeinde@muenchsmuenster.bayern.de |
Anschrift: | Marktplatz 3, 84076 Pfeffenhausen |
Telefon: | 08782960014 |
Fax: | 08782960022 |
E-Mail: | poststelle@markt-pfeffenhausen.de |
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Siegenburg im Landkreis Kelheim liegt in der Hallertau in der Region Regensburg. 895 fand der Ort erstmals urkundliche Erwähnung. Bekannt ist Siegenburg insbesondere durch die Siegenburger...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Hochbauamt ist ein kommunales Amt als Teil der lokalen Ortsverwaltung. In kleineren Orten ist das Bauamt allgemein für Hoch- und Tiefbaumaßnahmen verantwortlich, in Städten unterscheidet man regelmäßig zwischen Hochbau- und Tiefbauämtern.
Das Bauamt ist normalerweise für die allgemeine Bauverwaltung, bauliche Genehmigungsverfahren und Bauberatungen zuständig. Des Weiteren werden meist öffentliche Bauvorhaben in der Baubehörde verwaltet.
Wenngleich umgangssprachlich oft das Bauamt als Bauaufsicht bezeichnet wird, ist eine Unterscheidung zwischen beiden Behörden gängig. Dies soll eventuelle Interessenskonflikte vermeiden, da sich die Bauaufsichtsbehörde normalerweise mit den hoheitlichen Aufgaben des Baurechts auseinandersetzt.
Die Baubehörde ist allgemein für Baugenehmigungsverfahren zuständig. Hierbei werden Bauanträge bearbeitet und Bauberatungen durchgeführt. Baugenehmigungen sind u. a. für Gebäudeabrisse, Neubauten und Umbaumaßnahmen notwendig.
Die Bauleitplanung wird normalerweise von einer Abteilung der kommunalen Bauverwaltung wahrgenommen. Sie dient der städtebaulichen Entwicklung. Im Rahmen der Bauleitplanung werden u. a. Bebauungs- und Flächennutzungspläne erstellt.
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