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Anschrift: | Schlossplatz 7, 63739 Aschaffenburg |
Telefon: | 060213980 |
Fax: | 060213982301 |
E-Mail: | poststelle@ag-ab.bayern.de |
Anschrift: | Burgstr. 14, 63755 Alzenau |
Telefon: | 060213980 |
Fax: | 060213983000 |
E-Mail: | poststelle@ag-ab.bayern.de |
Anschrift: | Klein-Welzheimer Str. 1, 63500 Seligenstadt |
Telefon: | 061829310 |
Fax: | 06182931150 |
E-Mail: | verwaltung@ag-seligenstadt.justiz.hessen.de |
Anschrift: | Römerstr. 80, 63785 Obernburg |
Telefon: | 060226280 |
Fax: | 06022628222 |
Anschrift: | Philipp-Reis-Str. 9, 63571 Gelnhausen |
Telefon: | 060518290 |
Fax: | 06051829259 |
E-Mail: | sigrid.haas@ag-gelnhausen.justiz.hessen.de |
Anschrift: | Nussallee 17 , 63450 Hanau |
Telefon: | 061812970 |
Fax: | 06181297440 |
E-Mail: | verwaltung@ag-hanau.justiz.hessen.de |
Anschrift: | Bei der Erlesmühle 1, 64807 Dieburg |
Telefon: | 060712030 |
Fax: | 0607121126 |
E-Mail: | verwaltung@ag-dieburg.justiz.hessen.de |
Anschrift: | Kaiserstr. 16-18, 63065 Offenbach am Main |
Telefon: | 06980570 |
Fax: | 06980575001 |
E-Mail: | verwaltung@ag-offenbach.justiz.hessen.de |
Anschrift: | Stiegelwiese 1, 63654 Büdingen |
Telefon: | 060429820 |
Fax: | 06042982101 |
E-Mail: | verwaltung@ag-buedingen.justiz.hessen.de |
Anschrift: | Heiligkreuzgasse 34 - Gebäude A, 60313 Frankfurt am Main |
Telefon: | 069136701 |
Fax: | 06913672030 |
E-Mail: | nachlassgericht@ag-frankfurt.justiz.hessen.de |
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Goldbach im Landkreis Aschaffenburg liegt in Unterfranken und wurde schon 1218 urkundlich genannt. Sehr bemerkenswert sind die St. Nikolaus-Kirche im alten Ortskern sowie die Sandsteinkirche im Stil der...
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Das Nachlassgericht ist unter anderem für die Erteilung des Erbscheins, die Verwahrung und Eröffnung von Testamenten/Erbverträgen sowie die Entgegennahme von Erbausschlagungserklärungen zuständig.
In den meisten Bundesländern ist das Nachlassgericht zuständig, in dessen Gerichtsbezirk der Verstorbene seinen letzten Wohnsitz hatte bzw. der Ausschlagende seinen Wohnsitz hat. Eine Ausnahme bildet Baden-Württemberg, wo die staatlichen Notariate als Nachlassgerichte fungieren.
Nachlasspfleger werden regelmäßig von den Nachlassgerichten bestellt. Die Nachlasspflegschaft beschreibt eine gerichtlich angeordnete Pflegschaft zur Sicherung des Nachlasses. Diese Pflegschaft erfolgt normalerweise bis zur Annahme einer Erbschaft, oder bis unbekannte Erben ermittelt werden konnten.
Eine wesentliche Aufgabe des Nachlassgerichts ist die Entlassung von Testamentsvollstreckern. Der Testamentsvollstrecker wird meist vom Erblasser im Testament oder Erbvertrag benannt.
Unter der Erbausschlagung versteht man die ausdrückliche Erklärung, sowohl eine Erbschaft als auch alle damit verbundenen Rechte und Pflichten nicht anzunehmen. Anträge für die Erbausschlagung werden normalerweise vom Nachlassgericht bearbeitet.
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