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Anschrift: | Schillerplatz 15, 96047 Bamberg |
Telefon: | 095186870 |
Fax: | 095186871217 |
E-Mail: | poststelle@aelf-ba.bayern.de |
Anschrift: | Von Seckendorfstr. 10, 91352 Hallerndorf |
Telefon: | 09545359786 |
E-Mail: | poststelle@aelf-ba.bayern.de |
Anschrift: | Schlossplatz 6, 96191 Viereth-Trunstadt |
Telefon: | 09503500719 |
Fax: | 09503500335 |
E-Mail: | poststelle@aelf-ba.bayern.de |
Anschrift: | Dotzlerstr. 2, 96132 Schlüsselfeld |
Telefon: | 09552284 |
Fax: | 09552284 |
E-Mail: | poststelle@aelf-ba.bayern.de |
Anschrift: | Neumarkt 20, 96110 Scheßlitz |
Telefon: | 0954277332142 |
Fax: | 095427733200 |
E-Mail: | poststelle@aelf-ba.bayern.de |
Anschrift: | Schloßberg 10, 91362 Pretzfeld |
Telefon: | 095186872144 |
Fax: | 091943717715 |
E-Mail: | poststelle@aelf-ba.bayern.de |
Anschrift: | Marktplatz 2, 96157 Ebrach |
Telefon: | 0955398970 |
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E-Mail: | info-ebrach@baysf.de |
Anschrift: | Steinfeld 86, 96187 Stadelhofen |
Telefon: | 0920798120 |
Fax: | 0920798123 |
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Im oberfränkischen Landkreis Bamberg liegt die Gemeinde Frensdorf. Eine erste urkundliche Erwähnung der Ortschaft ist für das Jahr 1139 nachgewiesen. Zu den Sehenswürdigkeiten des Ortes zählen das...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Forstamt ist eine Verwaltungseinheit, die für die Betreuung von Waldflächen zuständig ist. Normalerweise kommt das Forstamt betriebswirtschaftlichen Aufgaben nach.
Da die Forstverwaltungen auf Bundeslandebene organisiert sind, können ihre Bezeichnungen überregional variieren. Z. B. heißt die Landesforstverwaltung von Niedersachsen „Niedersächsische Landesforsten“. Ebenso können Forstämter je nach Verwaltungsebene auch als Revierförstereien o. ä. bezeichnet werden.
Kommunale Forstämter sind regelmäßig für die Verwaltung und Bewirtschaftung von kommunalen Waldgebieten (Staatswald) zuständig. Betriebswirtschaftliche Aspekte der Forstverwaltung umfassen u. a. die Holzproduktion und -vermarktung. Gleichfalls sind die Schutz- und Erholungsfunktionen des Waldes sicherzustellen.
Die Verwaltung öffentlicher Waldflächen obliegt regelmäßig den Landesforstverwaltungen. Hingegen sind Bundesforstämter explizit für die Bewirtschaftung jener Wälder zuständig, die sich im Besitz der Bundesrepublik Deutschland befinden (z. B. Truppenübungsplätze).
Etwa 48% der Waldfläche auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland sind in Privatbesitz. Man unterscheidet nicht nur zwischen privaten und kommunalen Waldgebieten, sondern zwischen Privatwald (in Privatbesitz), Staatswald auf Landesebene sowie Bundesebene und Körperschaftswald. Letzterer ist normalerweise im alleinigen Besitz einer Körperschaft des öffentlichen Rechts.
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