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Anschrift: | Rosenauer Str. 12, 96487 Dörfles-Esbach |
Telefon: | 09561233319 |
Fax: | 09561233310 |
E-Mail: | info@doerfles-esbach.de |
Anschrift: | Lauterer Str. 60, 96450 Coburg |
Telefon: | 095615140 |
Fax: | 095615141099 |
E-Mail: | landratsamt@landkreis-coburg.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Frankenstr. 3, 96486 Lautertal |
Telefon: | 09561862028 |
Fax: | 09561862045 |
E-Mail: | info@gemeindelautertal.de |
Anschrift: | Bürgerplatz 1, 96472 Rödental |
Telefon: | 095639640 |
Fax: | 095639649 |
E-Mail: | info@roedental.de |
Anschrift: | Steingasse 18, 96450 Coburg |
Telefon: | 09561891601 |
E-Mail: | bauverwaltungs-und-umweltamt@coburg.de |
Anschrift: | Hauptstraße 40, 96482 Ahorn |
Telefon: | 09561814139 |
Fax: | 09561814111 |
E-Mail: | info@ahorn.de |
Anschrift: | Coburger Str. 23, 96271 Grub am Forst |
Telefon: | 09560922030 |
Fax: | 09560922088 |
E-Mail: | monika.feibel@grub-am-forst.de |
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Dörfles-Esbach ist eine Gemeinde im Landkreis Coburg, gelegen im schönen Oberfranken. Der Ortsteil Espach kann auch eine urkundliche Erwähnung aus dem Jahre 1149 zurückblicken, Dörfles hingegen wurde...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Hochbauamt ist ein kommunales Amt als Teil der lokalen Ortsverwaltung. In kleineren Orten ist das Bauamt allgemein für Hoch- und Tiefbaumaßnahmen verantwortlich, in Städten unterscheidet man regelmäßig zwischen Hochbau- und Tiefbauämtern.
Das Bauamt ist normalerweise für die allgemeine Bauverwaltung, bauliche Genehmigungsverfahren und Bauberatungen zuständig. Des Weiteren werden meist öffentliche Bauvorhaben in der Baubehörde verwaltet.
Wenngleich umgangssprachlich oft das Bauamt als Bauaufsicht bezeichnet wird, ist eine Unterscheidung zwischen beiden Behörden gängig. Dies soll eventuelle Interessenskonflikte vermeiden, da sich die Bauaufsichtsbehörde normalerweise mit den hoheitlichen Aufgaben des Baurechts auseinandersetzt.
Die Baubehörde ist allgemein für Baugenehmigungsverfahren zuständig. Hierbei werden Bauanträge bearbeitet und Bauberatungen durchgeführt. Baugenehmigungen sind u. a. für Gebäudeabrisse, Neubauten und Umbaumaßnahmen notwendig.
Die Bauleitplanung wird normalerweise von einer Abteilung der kommunalen Bauverwaltung wahrgenommen. Sie dient der städtebaulichen Entwicklung. Im Rahmen der Bauleitplanung werden u. a. Bebauungs- und Flächennutzungspläne erstellt.
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