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Forstämter in Großhabersdorf - Öffnungszeiten

Info zu Forstamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(1)
Forstrevier Roßtal
7.18 km von Großhabersdorf
Anschrift:Rathausgasse 2, 90574 Roßtal
Telefon:091275948996
Fax:0911997151600
E-Mail:poststelle@aelf-fu.bayern.de
Öffnungs­zeiten:nach telefonischer Vereinbarung
(14)
Forstrevier Herzogenaurach
7.3 km von Großhabersdorf
Anschrift:Waldstraße 2 , 91074 Herzogenaurach
Telefon:0911997152051
Fax:0911997151600
E-Mail:poststelle@aelf-fu.bayern.de
Öffnungs­zeiten:nach telefonischer Vereinbarung
Anschrift:Jahnstr. 7, 90763 Fürth
Telefon:0911997150
Fax:0911997151600
E-Mail: poststelle@aelf-fu.bayern.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
(19)
Forstrevier Röttenbach
31.3 km von Großhabersdorf
Anschrift:Ringstr. 46, 91341 Röttenbach
Telefon:0911997152054
Fax:0911997151600
E-Mail:poststelle@aelf-fu.bayern.de
Öffnungs­zeiten:nach telefonischer Vereinbarung
Weitere Behörden in der Nähe von Großhabersdorf

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


Anschrift:Mariusstraße 26, 91522 Ansbach
Telefon:098189080
Fax:098189081026
E-Mail:poststelle@aelf-an.bayern.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
(0)
Forstrevier Lehrberg
20.9 km von Großhabersdorf
Anschrift:Sonnenstr. 14, 91611 Lehrberg
Telefon:09820918413
Fax:09820918438
E-Mail:poststelle@aelf-an.bayern.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
(5)
Forstrevier Windsbach
21.21 km von Großhabersdorf
Anschrift:Rathausstr. 2, 91734 Mitteleschenbach
Telefon:098719200
Fax:09871657324
E-Mail:poststelle@aelf-an.bayern.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
(1)
Forstrevier Abenberg
22.55 km von Großhabersdorf
Anschrift:Rehweg 17, 91183 Abenberg
Telefon:0917890710
Fax:091718421070
E-Mail:poststelle@aelf-rw.bayern.de
Öffnungs­zeiten:nach telefonischer Vereinbarung
(5)
Forstrevier Ipsheim
25.53 km von Großhabersdorf
Anschrift:Waldstr. 36, 91472 Ipsheim
Telefon:09846288
Fax:09846977181
E-Mail:poststelle@aelf-fu.bayern.de
Öffnungs­zeiten:nach telefonischer Vereinbarung
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Forstamt Großhabersdorf
Dienstleistungen und Zuständigkeiten

Achtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos


Forstamt

Das Forstamt ist eine Verwaltungseinheit, die für die Betreuung von Waldflächen zuständig ist. Normalerweise kommt das Forstamt betriebswirtschaftlichen Aufgaben nach.

Bezeichnungen der Forstämter

Da die Forstverwaltungen auf Bundeslandebene organisiert sind, können ihre Bezeichnungen überregional variieren. Z. B. heißt die Landesforstverwaltung von Niedersachsen „Niedersächsische Landesforsten“. Ebenso können Forstämter je nach Verwaltungsebene auch als Revierförstereien o. ä. bezeichnet werden.

Aufgaben der Forstverwaltung

Kommunale Forstämter sind regelmäßig für die Verwaltung und Bewirtschaftung von kommunalen Waldgebieten (Staatswald) zuständig. Betriebswirtschaftliche Aspekte der Forstverwaltung umfassen u. a. die Holzproduktion und -vermarktung. Gleichfalls sind die Schutz- und Erholungsfunktionen des Waldes sicherzustellen.

Landesforstverwaltung und Bundesforstamt

Die Verwaltung öffentlicher Waldflächen obliegt regelmäßig den Landesforstverwaltungen. Hingegen sind Bundesforstämter explizit für die Bewirtschaftung jener Wälder zuständig, die sich im Besitz der Bundesrepublik Deutschland befinden (z. B. Truppenübungsplätze).

Besitzarten von Waldflächen

Etwa 48% der Waldfläche auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland sind in Privatbesitz. Man unterscheidet nicht nur zwischen privaten und kommunalen Waldgebieten, sondern zwischen Privatwald (in Privatbesitz), Staatswald auf Landesebene sowie Bundesebene und Körperschaftswald. Letzterer ist normalerweise im alleinigen Besitz einer Körperschaft des öffentlichen Rechts.

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