Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Talstr. 2, 95189 Köditz |
Telefon: | 09281706610 |
Fax: | 09281706666 |
E-Mail: | rathaus@gemeinde-koeditz.de |
Anschrift: | Schaumbergstraße 14, 95032 Hof |
Telefon: | 09281570 |
Fax: | 0928158340 |
E-Mail: | poststelle@landkreis-hof.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Kirchplatz 2, 95180 Berg |
Telefon: | 0929394310 |
Fax: | 0929394322 |
E-Mail: | gemeinde@berg-ofr.de |
Anschrift: | Karolinenstr. 17, 95028 Hof |
Telefon: | 092818150 |
Fax: | 092818151599 |
E-Mail: | zentrale.bauberatung@stadt-hof.de |
Anschrift: | Marktstraße 2, 07927 Hirschberg |
Telefon: | 03664443012 |
Fax: | 03664422224 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
Anschrift: | Hauptstr. 28, 95183 Feilitzsch |
Telefon: | 09281735116 |
Fax: | 0928147183 |
E-Mail: | geschaeftsstellenleitung@vgem.feilitzsch.de |
Anschrift: | Bahnhofstr. 2, 95152 Selbitz |
Telefon: | 092806032 |
Fax: | 092806033 |
E-Mail: | bauverwaltung@selbitz.de |
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Köditz liegt im oberfränkischen Landkreis Hof. Die Gemeinde im Naturpark Frankenwald besteht aus 16 Ortsteilen und wurde bereits im Jahre 1359 erstmals urkundlich erwähnt. Zu den Sehenswürdigkeiten...
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Das Hochbauamt ist ein kommunales Amt als Teil der lokalen Ortsverwaltung. In kleineren Orten ist das Bauamt allgemein für Hoch- und Tiefbaumaßnahmen verantwortlich, in Städten unterscheidet man regelmäßig zwischen Hochbau- und Tiefbauämtern.
Das Bauamt ist normalerweise für die allgemeine Bauverwaltung, bauliche Genehmigungsverfahren und Bauberatungen zuständig. Des Weiteren werden meist öffentliche Bauvorhaben in der Baubehörde verwaltet.
Wenngleich umgangssprachlich oft das Bauamt als Bauaufsicht bezeichnet wird, ist eine Unterscheidung zwischen beiden Behörden gängig. Dies soll eventuelle Interessenskonflikte vermeiden, da sich die Bauaufsichtsbehörde normalerweise mit den hoheitlichen Aufgaben des Baurechts auseinandersetzt.
Die Baubehörde ist allgemein für Baugenehmigungsverfahren zuständig. Hierbei werden Bauanträge bearbeitet und Bauberatungen durchgeführt. Baugenehmigungen sind u. a. für Gebäudeabrisse, Neubauten und Umbaumaßnahmen notwendig.
Die Bauleitplanung wird normalerweise von einer Abteilung der kommunalen Bauverwaltung wahrgenommen. Sie dient der städtebaulichen Entwicklung. Im Rahmen der Bauleitplanung werden u. a. Bebauungs- und Flächennutzungspläne erstellt.
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