Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Schaumbergstr. 14, 95032 Hof |
Telefon: | 0928157209 |
Fax: | 0928157199 |
E-Mail: | verkehrswesen@landkreis-hof.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Bürgerstr. 20, 95028 Hof |
Telefon: | 092818151495 |
Fax: | 092818151496 |
E-Mail: | verkehrsueberwachung@stadt-hof.de |
Anschrift: | Jean-Paul-Str. 9, 95632 Wunsiedel i. Fichtelgebirge |
Telefon: | 0923280218 |
Fax: | 09232809218 |
E-Mail: | bernhard.herrmann@landkreis-wunsiedel.de |
Anschrift: | Oschitzer Str. 4, 07907 Schleiz |
Telefon: | 036634880 |
Fax: | 03663488450 |
E-Mail: | strassenverkehr@lrasok.thueringen.de |
Anschrift: | Konrad-Adenauer-Str. 5, 95326 Kulmbach |
Telefon: | 09221707376 |
Fax: | 09221707765 |
E-Mail: | fuehrerschein@landkreis-kulmbach.de |
Anschrift: | Markgrafenallee 5, 95448 Bayreuth |
Telefon: | 09217280 |
Fax: | 0921728880 |
E-Mail: | poststelle@lra-bt.bayern.de |
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Oberkotzau im Landkreis Hof liegt ca. 5km südlich der Kreisstadt Hof und wurde 1234 erstmals urkundlich genannt. Gegliedert ist Oberkotzau in die Ortsteile Fattigau, Autengrün, Oberkotzau, Pfaffengrün...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Die Straßenverkehrsbehörde dient der Überwachung und Ausführung der Straßenverkehrsordnung sowie der landesrechtlichen Vorschriften für den Straßenverkehr.
Ein großer Zuständigkeitsbereich der Straßenverkehrsämter ist das Zulassen von Personen und Fahrzeugen zum Straßenverkehr. Auch das Anordnen von Verkehrszeichen und Lichtzeichenanlagen sowie von Verkehrsbeschränkungen ist Bestandteil der verkehrsbehördlichen Aufgaben. Sondererlaubnisse, etwa für die besondere Nutzung des Verkehrsgrundes (Sondernutzungserlaubnis) werden vom Straßenverkehrsamt erteilt.
Das Führerscheinwesen ist eine wesentliche Aufgabe des Straßenverkehrsamtes. Die Ausstellung oder Entziehung von Fahrerlaubnissen geschieht regelmäßig in der Fahrerlaubnisbehörde, die Teil des Straßenverkehrsamtes ist.
Für die Sicherheit und Ordnung im Straßenverkehr nimmt das Straßenverkehrsamt entsprechende Verordnungen vor. Verkehrsbeschränkungen (z. B. Einbahnstraßen, Umleitungen) sind ebenso wie Verkehrszeichen und Lichtzeichenanlagen durch das Straßenverkehrsamt zu verordnen.
Die StVO bzw. Straßenverkehrsordnung ist eine Bundesrechtsverordnung in Deutschland. Die ursprüngliche Fassung der StVO trat 1934 in Kraft.
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