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Gerichtsvollzieher in Garching bei München - Öffnungszeiten & Kontakt (Seite 3)

Info zu Gerichtsvollzieher: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(9)
Obergerichtsvollzieherin Hörl
12.34 km von Garching bei München
Anschrift:Klausenburgerstr. 9, 81677 München
Telefon:08930728508
Sprechzeiten:Mo 10-12 Uhr Do 12-14 Uhr
(0)
Gerichtsvollzieher Philipp
12.34 km von Garching bei München
Anschrift:Klausenburger Str. 9, 81677 München
Telefon:08998107870
Fax:08998107871
Sprechzeiten:Di 15-17 Uhr Mi 9-11 Uhr
(25)
Hauptgerichtsvollzieherin Sperlich
12.61 km von Garching bei München
Anschrift:Gabelsbergerstraße 52, 80333 München
Telefon:08989085599
Fax:08928853902
Sprechzeiten:Di 13-15 Uhr Do 8-10 Uhr
(26)
Gerichtsvollzieher Schmid
12.61 km von Garching bei München
Anschrift:Gabelsbergerstraße 52, 80333 München
Telefon:08989085595
Fax:08928853902
Sprechzeiten:Di 13-15 Uhr
Do 13-15 Uhr
(30)
Obergerichtsvollzieherin Koczan
14.33 km von Garching bei München
Anschrift:Schwanthalerstr. 81, 80336 München
Sprechzeiten:Mo+Mi 11-13 Uhr
(17)
Gerichtsvollzieherin Böhnlein
14.33 km von Garching bei München
Anschrift:Schwanthaler Str. 81, 80336 München
Telefon:08953889974
Sprechzeiten:Mo+Mi 8-10 Uhr
(24)
Gerichtsvollzieher Ulrich
14.42 km von Garching bei München
Anschrift:Schragenhofstr. 27, 80992 München
Telefon:08941179704
Fax:08941157252
Sprechzeiten:Di+Do 13-15 Uhr
(0)
Gerichtsvollzieherin Schubert
14.42 km von Garching bei München
Anschrift:Holzstraße 11, 80469 München
Telefon:08923232920
Fax:0892606596
Sprechzeiten:Mi+Fr 9-11 Uhr
(0)
Obergerichtsvollzieher Lurz
14.42 km von Garching bei München
Anschrift:Schragenhofstr. 27, 80992 München
Telefon:0891412742
Sprechzeiten:Di+Do 13-15 Uhr
(27)
Gerichtsvollzieher Krammer
14.42 km von Garching bei München
Anschrift:Schragenhofstr. 27, 80992 München
Telefon:08914303526
Fax:08914334508
Sprechzeiten:Di+Do 13-15 Uhr
21 - 30 von 64
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Gerichtsvollzieher

Als Justizbeamter ist es die Hauptaufgabe des Gerichtsvollziehers, Vollstreckungstitel zwangsweise zu vollziehen. Rechtlich ist der Gerichtsvollzieher als Vollstreckungsorgan anzusehen.

Pfänden beweglicher Gegenstände

Gerichtsvollzieher sind allgemein dafür zuständig, innerhalb des zugewiesenen Amtsgerichtsbezirks die titulierten Geldforderungen beizutreiben. Sofern dies nicht möglich ist, sind bewegliche Vermögensgegenstände zu pfänden bzw. zu beschlagnahmen. Dazu zählen u. a. Bargeld, Schmuck und Kraftfahrzeuge.

Rechtsgrundlage des Gerichtsvollzieherwesens

Primär ist die Tätigkeit des Gerichtsvollziehers durch das Gerichtsverfassungsgesetz und die Zivilprozessordnung geregelt. Ferner gelten Gerichtsvollzieher-Ordnungen und Geschäftsanweisungen für Gerichtsvollzieher durch die einzelnen Bundesländer.

Zuständigkeitsbereich des Gerichtsvollziehers

Die Zuständigkeiten des Gerichtsvollziehers sind regional vom jeweiligen Amtsgericht abhängig. Da Gerichtsvollzieher regelmäßig als Rechtspflegeorgane den Amtsgerichten zugeordnet sind, ist der Zuständigkeitsbereich innerhalb des Amtsgerichtsbezirks zu finden.

Pfandsiegel

Sofern eine Pfändung notwendig geworden ist, sind die gepfändeten Gegenstände mit einem Pfandsiegel zu versehen. Pfandsiegel tragen normalerweise den Namen des Amtsgerichts, dem der Gerichtsvollzieher angehört.

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