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Gerichtsvollzieher in Garching bei München - Öffnungszeiten & Kontakt (Seite 2)

Info zu Gerichtsvollzieher: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(2)
Gerichtsvollzieherin Boski
10.58 km von Garching bei München
Anschrift:Bonner Platz 1, 80803 München
Telefon:08951556549
Sprechzeiten:Dienstag 11.00 Uhr bis 13.00 Uhr
(15)
Obergerichtsvollzieherin Irlbeck
10.58 km von Garching bei München
Anschrift:Bonner Platz 1, 80803 München
Telefon:08935042929
Fax:08935895108
Sprechzeiten:Mo 14-16 Uhr
Mi 13-15 Uhr
(10)
Gerichtsvollzieher Birkeneder
10.58 km von Garching bei München
Anschrift:Bonner Platz 1, 80803 München
Telefon:08935895109
Fax:08935895108
Sprechzeiten:Di 14-16 Uhr Do 10-12 Uhr
(13)
Gerichtsvollzieher Müller
10.58 km von Garching bei München
Anschrift:Bonner Platz 1/ IV, 80803 München
Telefon:08935042927
Sprechzeiten:Mo 15-17 Uhr Di 11-13 Uhr
(8)
Obergerichtsvollzieherin Gerstl
10.79 km von Garching bei München
Anschrift:Destouchesstr. 32, 80803 München
Telefon:08923259761
Fax:08924294157
Sprechzeiten:Di+Do 12-14 Uhr
(22)
Gerichtsvollzieher Dachgruber
10.79 km von Garching bei München
Anschrift:Destouchesstr. 32, 80803 München
Telefon:08972959056
Sprechzeiten:Di 12-14 Uhr Do 9-11 Uhr
(19)
Gerichtsvollzieher Stinglhammer
11.28 km von Garching bei München
Anschrift:Schragenhofstraße 27, 80992 München
Telefon:08930725713
Sprechzeiten:Di 13-15 Uhr
Do 09-11 Uhr
Öffnungs­zeiten:Di 13-15 Uhr
Do 09-11 Uhr
(18)
Gerichtsvollzieher Dekinger
11.46 km von Garching bei München
Anschrift:Winzererstr. 49a, 80797 München
Telefon:08932729459
Fax:08932729460
Sprechzeiten:Mo+Mi 12-14 Uhr
(23)
Gerichtsvollzieherverteilerstelle AG München
12.28 km von Garching bei München
Anschrift:Infanteriestr. 5, 80325 München
Telefon:08955972097
Fax:08955972096
E-Mail:poststelle@ag-m.bayern.de
Sprechzeiten:bitte telefonisch erfragen
(9)
Obergerichtsvollzieherin Hörl
12.34 km von Garching bei München
Anschrift:Klausenburgerstr. 9, 81677 München
Telefon:08930728508
Sprechzeiten:Mo 10-12 Uhr Do 12-14 Uhr
11 - 20 von 64
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Gerichtsvollzieher

Als Justizbeamter ist es die Hauptaufgabe des Gerichtsvollziehers, Vollstreckungstitel zwangsweise zu vollziehen. Rechtlich ist der Gerichtsvollzieher als Vollstreckungsorgan anzusehen.

Pfänden beweglicher Gegenstände

Gerichtsvollzieher sind allgemein dafür zuständig, innerhalb des zugewiesenen Amtsgerichtsbezirks die titulierten Geldforderungen beizutreiben. Sofern dies nicht möglich ist, sind bewegliche Vermögensgegenstände zu pfänden bzw. zu beschlagnahmen. Dazu zählen u. a. Bargeld, Schmuck und Kraftfahrzeuge.

Rechtsgrundlage des Gerichtsvollzieherwesens

Primär ist die Tätigkeit des Gerichtsvollziehers durch das Gerichtsverfassungsgesetz und die Zivilprozessordnung geregelt. Ferner gelten Gerichtsvollzieher-Ordnungen und Geschäftsanweisungen für Gerichtsvollzieher durch die einzelnen Bundesländer.

Zuständigkeitsbereich des Gerichtsvollziehers

Die Zuständigkeiten des Gerichtsvollziehers sind regional vom jeweiligen Amtsgericht abhängig. Da Gerichtsvollzieher regelmäßig als Rechtspflegeorgane den Amtsgerichten zugeordnet sind, ist der Zuständigkeitsbereich innerhalb des Amtsgerichtsbezirks zu finden.

Pfandsiegel

Sofern eine Pfändung notwendig geworden ist, sind die gepfändeten Gegenstände mit einem Pfandsiegel zu versehen. Pfandsiegel tragen normalerweise den Namen des Amtsgerichts, dem der Gerichtsvollzieher angehört.

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