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Anschrift: | Alpenstr. 11, 82041 Oberhaching |
Telefon: | 08961377172 |
Fax: | 08961377240 |
E-Mail: | info@oberhaching.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Köglweg 3, 82024 Taufkirchen |
Telefon: | 089666722200 |
Fax: | 0896127493 |
E-Mail: | gemeinde@taufkirchen-mucl.de |
Anschrift: | Schulstraße 21, 82064 Straßlach-Dingharting |
Telefon: | 08170930041 |
Fax: | 081709300846 |
E-Mail: | bauverwaltung@strasslach.de |
Anschrift: | Rathausstr. 3, 82031 Grünwald |
Telefon: | 08964162337 |
Fax: | 08964162329 |
E-Mail: | info@gemeinde-gruenwald.de |
Anschrift: | Bahnhofstr. 1, 82054 Sauerlach |
Telefon: | 08104664620 |
Fax: | 08104664699 |
E-Mail: | gemeinde.sauerlach@sauerlach.bayern.de |
Anschrift: | Rathausplatz 7, 82008 Unterhaching |
Telefon: | 08966551228 |
Fax: | 08966551166 |
E-Mail: | rathaus@unterhaching.de |
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Oberhaching liegt im oberbayerischen Landkreis München. Die Gemeinde besteht aus 3 Ortsteilen und 6 Weilern. Der Ort wurde bereits im Jahre 806 erstmals urkundlich erwähnt. Der Perlacher Forst ist...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Hochbauamt ist ein kommunales Amt als Teil der lokalen Ortsverwaltung. In kleineren Orten ist das Bauamt allgemein für Hoch- und Tiefbaumaßnahmen verantwortlich, in Städten unterscheidet man regelmäßig zwischen Hochbau- und Tiefbauämtern.
Das Bauamt ist normalerweise für die allgemeine Bauverwaltung, bauliche Genehmigungsverfahren und Bauberatungen zuständig. Des Weiteren werden meist öffentliche Bauvorhaben in der Baubehörde verwaltet.
Wenngleich umgangssprachlich oft das Bauamt als Bauaufsicht bezeichnet wird, ist eine Unterscheidung zwischen beiden Behörden gängig. Dies soll eventuelle Interessenskonflikte vermeiden, da sich die Bauaufsichtsbehörde normalerweise mit den hoheitlichen Aufgaben des Baurechts auseinandersetzt.
Die Baubehörde ist allgemein für Baugenehmigungsverfahren zuständig. Hierbei werden Bauanträge bearbeitet und Bauberatungen durchgeführt. Baugenehmigungen sind u. a. für Gebäudeabrisse, Neubauten und Umbaumaßnahmen notwendig.
Die Bauleitplanung wird normalerweise von einer Abteilung der kommunalen Bauverwaltung wahrgenommen. Sie dient der städtebaulichen Entwicklung. Im Rahmen der Bauleitplanung werden u. a. Bebauungs- und Flächennutzungspläne erstellt.
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