Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
alle Ämter und Behörden in Ihrem Ort | |
regionale und saisonale Events/Veranstaltungen | |
Kleinanzeigen, Tickets, Hotels, Verbraucherzentrale | |
Topaktuelle Listung von TÜV, DEKRA, Zulassungsstelle | |
neueste Trends: Biobauern und Biohöfe in Ihrer Umgebung |
Anschrift: | Schloßberg 18, 94086 Bad Griesbach im Rottal |
Telefon: | 0853279224 |
Fax: | 0853279290 |
E-Mail: | info@stadtbadgriesbach.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Kirchplatz 15, 94167 Tettenweis |
Telefon: | 08534960414 |
Fax: | 08534960420 |
E-Mail: | hentschel@tettenweis.de |
Anschrift: | Neuer Marktplatz 1, 84364 Bad Birnbach |
Telefon: | 0856396300 |
Fax: | 085639630539 |
E-Mail: | leitung@badbirnbach.net |
Anschrift: | Hauptstraße 11, 94542 Haarbach |
Telefon: | 08535960615 |
Fax: | 08535960696 |
E-Mail: | rathaus@gemeinde-haarbach.de |
Anschrift: | Simbacher Straße 16, 94060 Pocking |
Telefon: | 0853170930 |
Fax: | 0853170924 |
E-Mail: | info@pocking.de |
Anschrift: | Am Schulplatz 8/10, 94099 Ruhstorf an der Rott |
Telefon: | 08531931231 |
Fax: | 08531931230 |
E-Mail: | rathaus@ruhstorf.de |
ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.
Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.
Bad Griesbach im Rottal ist ein Kurort im Landkreis Passau, ca. 25km südwestlich von Passau gelegen und wurde 1076 erstmals urkundlich genannt. Zu den bekanntesten Sehenswürdigkeiten zählen das Kloster...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Die Kämmerei ist ein Teil der kommunalen Finanzverwaltung und normalerweise für eine Stadt bzw. einen Ort zuständig.
Historisch geht der Begriff „Kämmerer“ auf das Hof- und Klosteramt Camerarius zurück, was wiederum auf das lateinische „camera“ für Kammer bzw. Schatzkammer zurückzuführen ist. Bereits im Mittelalter bestanden Kämmereien für fürstliche Höfe und Klosterbetriebe.
Die Finanzverwaltung ist normalerweise dreistufig aufgebaut, sodass sie die Kämmerei, die Kassenverwaltung (auch: Stadtkasse) sowie die Steuerabteilung umfasst. Häufig sind jedoch Kämmereien und Steuerverwaltungen organisatorisch zusammengefasst.
Die Kämmerei ist als wichtiger Bestandteil der kommunalen Finanzverwaltung für die Erhebung von örtlichen Verbrauchsgebühren und Steuern verantwortlich (z. B. Hundesteuer, Abwassergebühr). Weitere Aufgaben sind u. a. die Vermögensverwaltung, die Finanzwirtschaft, das Rechnungswesen und das Finanzcontrolling.
Einige Steuern und örtliche Gebühren werden im Allgemeinen von den Kommunen erhoben. Hierzu zählen die Hundesteuer, die Gewerbesteuer und die Grundsteuer. Die Erhebung von Steuern und Gebühren richtet sich regelmäßig nach den Steuer- und Gebührenverordnungen des jeweiligen Bundeslandes und des Ortes.
|