Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Dr.-Friedrich-Flick-Str. 14, 93158 Teublitz |
Telefon: | 094716060550 |
E-Mail: | jutta.lehnerer@vlh.de |
Anschrift: | Donaustaufer Str. 378, 93055 Regensburg |
Telefon: | 094160712507 |
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E-Mail: | erwin.lassleben@vlh.de |
Anschrift: | Hauptstr. 22, 93149 Nittenau |
Telefon: | 094716048829 |
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Anschrift: | Pfr.-Deininger-Allee 44, 93333 Bad Gögging |
Telefon: | 09445970076 |
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Anschrift: | Georg-Schiffer-Str. 4, 92242 Hirschau |
Telefon: | 09622703678 |
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E-Mail: | christian.ruppert@vlh.de |
Anschrift: | Anzenbichelstr. 90, 93354 Siegenburg |
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E-Mail: | gabriele.kraus@vlh.de |
Anschrift: | Wolfdrossel 42, 85092 Kösching |
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Anschrift: | Höhenweg 15, 84164 Moosthenning-Lengthal |
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E-Mail: | bianca.lindhof@vlh.de |
Kallmünz im Landkreis Regensburg liegt in der Oberpfalz liegt am Zusammenfluss der Naab und der Vils, ca. 25km nördlich von Regensburg. Die erste schriftliche Belegung des Ortes stammt aus dem Jahr 983...
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Ein Lohnsteuerhilfeverein ist eine Selbsthilfeeinrichtung von Arbeitnehmern für Arbeitnehmer. Damit soll Arbeitnehmern eine erschwingliche steuerliche Beratung ermöglicht werden. Mit dem Mitgliedsbeitrag im Verein wird die steuerliche Beratung abgegolten. Neben der Einkommensteuererklärung werden die Unterlagen an das zuständige Finanzamt versendet und Steuerbescheide überprüft oder Einsprüche eingelegt.
Bereits 1964 wurden auf Initiative der Gewerkschaften durch den Gesetzgeber Lohnsteuerhilfevereine eingerichtet. Diese wurden meist in Lohnsteuerberatungsstellen untergebracht. Der Gesetzgeber verfolgte damit das Ziel, Arbeitnehmern aller Einkommensverhältnisse eine kostengünstige steuerliche Beratung zu ermöglichen.
Die Lohnsteuer ist eine Quellensteuer, die aus den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit erhoben wird. Der Arbeitgeber entrichtet die Lohnsteuer vom Gehalt des Arbeitnehmers an das Finanzamt. Mit einer Einkommensteuererklärung des Arbeitnehmers erfolgt die endgültige Steuerfestsetzung durch das Finanzamt.
Das Steuerrecht regelt die Festsetzung und Erhebung von Steuern. Die Umsetzung des Steuerrechts wird durch Steuergesetzte geregelt. Steuergesetze beinhalten Angaben zur Steuerverwaltung und Finanzgerichtsbarkeit.
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