Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Judenberger Str. 4, 93195 Wolfsegg |
Telefon: | 09409851011 |
Fax: | 09409851020 |
E-Mail: | info@vg-pielenhofen-wolfsegg.de |
Anschrift: | Altmühlstr. 3, 93055 Regensburg |
Telefon: | 09414009356 |
Fax: | 09414009426 |
E-Mail: | bauamt@landratsamt-regensburg.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Margarethenstraße 4, 93186 Pettendorf |
Telefon: | 09409862514 |
Fax: | 09409862525 |
E-Mail: | gemeinde@pettendorf.de |
Anschrift: | Am Marktplatz 3, 93152 Nittendorf |
Telefon: | 09404642125 |
Fax: | 09404642222 |
E-Mail: | markt.nittendorf@nittendorf.de |
Anschrift: | Rathausstr. 3, 93138 Lappersdorf |
Telefon: | 09418300045 |
Fax: | 09418300099 |
E-Mail: | marktverwaltung@lappersdorf.de |
Anschrift: | Jakobstr. 9, 93164 Laaber |
Telefon: | 09498940125 |
Fax: | 09498940199 |
E-Mail: | vg.laaber@vg-laaber.de |
Anschrift: | Hauptstraße 30, 93197 Zeitlarn |
Telefon: | 09416969317 |
Fax: | 09416969330 |
E-Mail: | rathaus@zeitlarn.de |
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Pielenhofen ist eine Gemeinde im Landkreis Regensburg in Bayern. Die Barrockkirche ist ein überregional bekannter Wallfahrtsort. Durch die Lage im Naabtal ist die Ortschaft ideal für Kanu- und...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Hochbauamt ist ein kommunales Amt als Teil der lokalen Ortsverwaltung. In kleineren Orten ist das Bauamt allgemein für Hoch- und Tiefbaumaßnahmen verantwortlich, in Städten unterscheidet man regelmäßig zwischen Hochbau- und Tiefbauämtern.
Das Bauamt ist normalerweise für die allgemeine Bauverwaltung, bauliche Genehmigungsverfahren und Bauberatungen zuständig. Des Weiteren werden meist öffentliche Bauvorhaben in der Baubehörde verwaltet.
Wenngleich umgangssprachlich oft das Bauamt als Bauaufsicht bezeichnet wird, ist eine Unterscheidung zwischen beiden Behörden gängig. Dies soll eventuelle Interessenskonflikte vermeiden, da sich die Bauaufsichtsbehörde normalerweise mit den hoheitlichen Aufgaben des Baurechts auseinandersetzt.
Die Baubehörde ist allgemein für Baugenehmigungsverfahren zuständig. Hierbei werden Bauanträge bearbeitet und Bauberatungen durchgeführt. Baugenehmigungen sind u. a. für Gebäudeabrisse, Neubauten und Umbaumaßnahmen notwendig.
Die Bauleitplanung wird normalerweise von einer Abteilung der kommunalen Bauverwaltung wahrgenommen. Sie dient der städtebaulichen Entwicklung. Im Rahmen der Bauleitplanung werden u. a. Bebauungs- und Flächennutzungspläne erstellt.
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