Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Kirchstr. 9, 83126 Flintsbach |
Telefon: | 08034306616 |
Fax: | 08034306610 |
E-Mail: | manuela.hell@flintsbach.de |
Anschrift: | Prinzregentenstraße 19, 83022 Rosenheim |
Telefon: | 0803139201 |
Fax: | 080313929001 |
E-Mail: | poststelle@lra-rosenheim.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Schulweg 2, 83098 Brannenburg |
Telefon: | 08034906124 |
Fax: | 08034906133 |
E-Mail: | gemeinde@brannenburg.de |
Anschrift: | Brannenburger Str. 10, 83131 Nußdorf am Inn |
Telefon: | 08034907910 |
Fax: | 08034907918 |
E-Mail: | rathaus@nussdorf.de |
Anschrift: | Schloßstr. 4, 83115 Neubeuern |
Telefon: | 08035878419 |
Fax: | 08035878429 |
E-Mail: | rathaus@neubeuern.org |
Anschrift: | Kufsteiner Straße 6, 83080 Oberaudorf |
Telefon: | 0803330118 |
Fax: | 0803330140 |
E-Mail: | rathaus@oberaudorf.de |
Anschrift: | Kirchplatz 2, 83735 Bayrischzell |
Telefon: | 0802390760 |
Fax: | 080231034 |
E-Mail: | verwaltung@bayrischzell.de |
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Flintsbach a. Inn liegt im oberbayerischen Landkreis Rosenheim. Die Gemeinde besteht aus 18 Ortsteilen und wurde bereits im Jahre 986 erstmals urkundlich erwähnt. Zu den Sehenswürdigkeiten des Ortes...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Hochbauamt ist ein kommunales Amt als Teil der lokalen Ortsverwaltung. In kleineren Orten ist das Bauamt allgemein für Hoch- und Tiefbaumaßnahmen verantwortlich, in Städten unterscheidet man regelmäßig zwischen Hochbau- und Tiefbauämtern.
Das Bauamt ist normalerweise für die allgemeine Bauverwaltung, bauliche Genehmigungsverfahren und Bauberatungen zuständig. Des Weiteren werden meist öffentliche Bauvorhaben in der Baubehörde verwaltet.
Wenngleich umgangssprachlich oft das Bauamt als Bauaufsicht bezeichnet wird, ist eine Unterscheidung zwischen beiden Behörden gängig. Dies soll eventuelle Interessenskonflikte vermeiden, da sich die Bauaufsichtsbehörde normalerweise mit den hoheitlichen Aufgaben des Baurechts auseinandersetzt.
Die Baubehörde ist allgemein für Baugenehmigungsverfahren zuständig. Hierbei werden Bauanträge bearbeitet und Bauberatungen durchgeführt. Baugenehmigungen sind u. a. für Gebäudeabrisse, Neubauten und Umbaumaßnahmen notwendig.
Die Bauleitplanung wird normalerweise von einer Abteilung der kommunalen Bauverwaltung wahrgenommen. Sie dient der städtebaulichen Entwicklung. Im Rahmen der Bauleitplanung werden u. a. Bebauungs- und Flächennutzungspläne erstellt.
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