Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Schrammstr. 1, 97421 Schweinfurt |
Telefon: | 0972155316 |
Fax: | 097215578360 |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Martin-Luther-Platz 20, 97421 Schweinfurt |
Telefon: | 09721513530 |
Fax: | 09721513534 |
E-Mail: | aussendienst@schweinfurt.de |
Anschrift: | Münchner Straße 5, 97688 Bad Kissingen |
Telefon: | 09718017037 |
Fax: | 09718017050 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
Anschrift: | Am Ziegelbrunn 36, 97437 Haßfurt |
Telefon: | 0952127133 |
Fax: | 0952127173 |
E-Mail: | verkehr@hassberge.de |
Anschrift: | Siemensstr. 10, 97616 Bad Neustadt a.d.Saale |
Telefon: | 0977194660 |
Fax: | 0977194300 |
E-Mail: | info@rhoen-grabfeld.de |
Anschrift: | Marktplatz 8, 97753 Karlstadt |
Telefon: | 093537931101 |
E-Mail: | info@lramsp.de |
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Die Gemeinde Niederwerrn liegt in Unterfranken direkt an der Grenze der Kreisstadt Schweinfurt. 1137 erfolgte die erste urkundliche Erwähnung des Ortes. Zu den Sehenswürdigkeiten zählen die Dorfkirche und...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Die Straßenverkehrsbehörde dient der Überwachung und Ausführung der Straßenverkehrsordnung sowie der landesrechtlichen Vorschriften für den Straßenverkehr.
Ein großer Zuständigkeitsbereich der Straßenverkehrsämter ist das Zulassen von Personen und Fahrzeugen zum Straßenverkehr. Auch das Anordnen von Verkehrszeichen und Lichtzeichenanlagen sowie von Verkehrsbeschränkungen ist Bestandteil der verkehrsbehördlichen Aufgaben. Sondererlaubnisse, etwa für die besondere Nutzung des Verkehrsgrundes (Sondernutzungserlaubnis) werden vom Straßenverkehrsamt erteilt.
Das Führerscheinwesen ist eine wesentliche Aufgabe des Straßenverkehrsamtes. Die Ausstellung oder Entziehung von Fahrerlaubnissen geschieht regelmäßig in der Fahrerlaubnisbehörde, die Teil des Straßenverkehrsamtes ist.
Für die Sicherheit und Ordnung im Straßenverkehr nimmt das Straßenverkehrsamt entsprechende Verordnungen vor. Verkehrsbeschränkungen (z. B. Einbahnstraßen, Umleitungen) sind ebenso wie Verkehrszeichen und Lichtzeichenanlagen durch das Straßenverkehrsamt zu verordnen.
Die StVO bzw. Straßenverkehrsordnung ist eine Bundesrechtsverordnung in Deutschland. Die ursprüngliche Fassung der StVO trat 1934 in Kraft.
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