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Forstämter in Lichtenfels (Landkreis) - Öffnungszeiten

Info zu Forstamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(11)
Forstrevier Lichtenfels
3.71 km von Lichtenfels (Landkreis)
Anschrift:Fuchsweg 4, 96215 Lichtenfels
Telefon:095712112
Fax:09571759979
E-Mail: poststelle@aelf-ck.bayern.de
Sprechzeiten:Do. 14 - 17 Uhr
Öffnungs­zeiten:siehe Sprechzeiten
Anschrift:Goethestr. 6, 96450 Coburg
Telefon:095617690
Fax:095617691104
E-Mail: poststelle@aelf-ck.bayern.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
Weitere Behörden in der Nähe von Lichtenfels (Landkreis)

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(0)
Forstrevier Bad Staffelstein
6.94 km von Lichtenfels (Landkreis)
Anschrift:Lichtenfelser Str. 9, 96231 Bad Staffelstein
Telefon:095617692120
Fax:095617692190
E-Mail: poststelle@aelf-ck.bayern.de
Sprechzeiten:Do. 14 - 17 Uhr
Öffnungs­zeiten:siehe Sprechzeiten
(0)
Forstrevier Coburg-Rögen
13.05 km von Lichtenfels (Landkreis)
Anschrift:Am Achatfelsen 1, 96450 Coburg
Telefon:095611764
Fax:095611764
E-Mail: poststelle@aelf-ck.bayern.de
Sprechzeiten:Do. 14 - 17 Uhr
Öffnungs­zeiten:siehe Sprechzeiten
(2)
Forstbetrieb Coburg der Bayerischen Staatsforsten
13.84 km von Lichtenfels (Landkreis)
Anschrift:Glockenberg 7, 96450 Coburg
Telefon:0956127030
Fax:09561270325
E-Mail:info-co-rothenk@baysf.de
Öffnungs­zeiten:nach telefonischer Vereinbarung
(1)
Forstrevier Weitramsdorf
17.73 km von Lichtenfels (Landkreis)
Anschrift:Schlettacher Straße 2, 96479 Weitramsdorf
Telefon:059616437905
E-Mail: poststelle@aelf-ck.bayern.de
Sprechzeiten:Do. 14 - 17 Uhr
Öffnungs­zeiten:siehe Sprechzeiten
(13)
Forstrevier Scheßlitz
19.21 km von Lichtenfels (Landkreis)
Anschrift:Neumarkt 20, 96110 Scheßlitz
Telefon:0954277332142
Fax:095427733200
E-Mail:poststelle@aelf-ba.bayern.de
Öffnungs­zeiten:nach telefonischer Vereinbarung
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

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Forstamt Lichtenfels (Landkreis)
Dienstleistungen und Zuständigkeiten

Achtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos


Forstamt

Das Forstamt ist eine Verwaltungseinheit, die für die Betreuung von Waldflächen zuständig ist. Normalerweise kommt das Forstamt betriebswirtschaftlichen Aufgaben nach.

Bezeichnungen der Forstämter

Da die Forstverwaltungen auf Bundeslandebene organisiert sind, können ihre Bezeichnungen überregional variieren. Z. B. heißt die Landesforstverwaltung von Niedersachsen „Niedersächsische Landesforsten“. Ebenso können Forstämter je nach Verwaltungsebene auch als Revierförstereien o. ä. bezeichnet werden.

Aufgaben der Forstverwaltung

Kommunale Forstämter sind regelmäßig für die Verwaltung und Bewirtschaftung von kommunalen Waldgebieten (Staatswald) zuständig. Betriebswirtschaftliche Aspekte der Forstverwaltung umfassen u. a. die Holzproduktion und -vermarktung. Gleichfalls sind die Schutz- und Erholungsfunktionen des Waldes sicherzustellen.

Landesforstverwaltung und Bundesforstamt

Die Verwaltung öffentlicher Waldflächen obliegt regelmäßig den Landesforstverwaltungen. Hingegen sind Bundesforstämter explizit für die Bewirtschaftung jener Wälder zuständig, die sich im Besitz der Bundesrepublik Deutschland befinden (z. B. Truppenübungsplätze).

Besitzarten von Waldflächen

Etwa 48% der Waldfläche auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland sind in Privatbesitz. Man unterscheidet nicht nur zwischen privaten und kommunalen Waldgebieten, sondern zwischen Privatwald (in Privatbesitz), Staatswald auf Landesebene sowie Bundesebene und Körperschaftswald. Letzterer ist normalerweise im alleinigen Besitz einer Körperschaft des öffentlichen Rechts.

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