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Anschrift: | Hauptstr. 8, 88167 Stiefenhofen |
Telefon: | 08383920820 |
Fax: | 08383920811 |
E-Mail: | gemeinde@vg-stiefenhofen.de |
Anschrift: | Bregenzer Straße 35, 88131 Lindau (Bodensee) |
Telefon: | 08382270311 |
Fax: | 08382270204 |
E-Mail: | poststelle@landkreis-lindau.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Kirchplatz 1, 88171 Weiler-Simmerberg |
Telefon: | 0838739140 |
Fax: | 0838739170 |
E-Mail: | info@weiler-simmerberg.de |
Anschrift: | Schloßstr. 8, 87534 Oberstaufen |
Telefon: | 083869300347 |
Fax: | 083869300349 |
E-Mail: | hauptamt@oberstaufen.info |
Anschrift: | Stadtplatz 1, 88161 Lindenberg im Allgäu |
Telefon: | 0838180331 |
Fax: | 0838180388 |
E-Mail: | rathaus@lindenberg.de |
Anschrift: | Rathausplatz 6, 88175 Scheidegg |
Telefon: | 0838189532 |
Fax: | 0838189543 |
E-Mail: | rathaus@markt-scheidegg.de |
Anschrift: | Mühlenstr. 1, 88167 Röthenbach (Allgäu) |
Telefon: | 083841824 |
Fax: | 083841828 |
E-Mail: | rathaus@vg-argental.de |
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Unmittelbar an der Landesgrenze zu Österreich liegt die Gemeinde Oberreute im bayerischen Landkreis Lindau. Die Lage an der Deutschen Alpenstraße zwischen Bodensee und Alpen macht den Ort zu einem...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Hochbauamt ist ein kommunales Amt als Teil der lokalen Ortsverwaltung. In kleineren Orten ist das Bauamt allgemein für Hoch- und Tiefbaumaßnahmen verantwortlich, in Städten unterscheidet man regelmäßig zwischen Hochbau- und Tiefbauämtern.
Das Bauamt ist normalerweise für die allgemeine Bauverwaltung, bauliche Genehmigungsverfahren und Bauberatungen zuständig. Des Weiteren werden meist öffentliche Bauvorhaben in der Baubehörde verwaltet.
Wenngleich umgangssprachlich oft das Bauamt als Bauaufsicht bezeichnet wird, ist eine Unterscheidung zwischen beiden Behörden gängig. Dies soll eventuelle Interessenskonflikte vermeiden, da sich die Bauaufsichtsbehörde normalerweise mit den hoheitlichen Aufgaben des Baurechts auseinandersetzt.
Die Baubehörde ist allgemein für Baugenehmigungsverfahren zuständig. Hierbei werden Bauanträge bearbeitet und Bauberatungen durchgeführt. Baugenehmigungen sind u. a. für Gebäudeabrisse, Neubauten und Umbaumaßnahmen notwendig.
Die Bauleitplanung wird normalerweise von einer Abteilung der kommunalen Bauverwaltung wahrgenommen. Sie dient der städtebaulichen Entwicklung. Im Rahmen der Bauleitplanung werden u. a. Bebauungs- und Flächennutzungspläne erstellt.
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