Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Burgweg 1, 97775 Burgsinn |
Telefon: | 09356991015 |
Fax: | 09356991010 |
E-Mail: | bauamt@vgem-burgsinn.bayern.de |
Anschrift: | Bodelschwinghstraße 83, 97753 Karlstadt |
Telefon: | 093537931701 |
Fax: | 093537937701 |
E-Mail: | info@lramsp.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Schulgasse 4, 97794 Rieneck |
Telefon: | 09354973331 |
Fax: | 09354973333 |
E-Mail: | poststelle@rieneck.bayern.de |
Anschrift: | Frankfurter Str. 4 a, 97737 Gemünden am Main |
Telefon: | 09351972423 |
Fax: | 09351972450 |
E-Mail: | bauamt@vgem-gemuenden.bayern.de |
Anschrift: | Hauptstr. 15, 97797 Wartmannsroth |
Telefon: | 09737910215 |
Fax: | 09737910222 |
E-Mail: | gemeinde@wartmannsroth.de |
Anschrift: | Scherenbergstr. 5, 97737 Gemünden am Main |
Telefon: | 0935180011500 |
Fax: | 0935180011599 |
E-Mail: | bauamt@gemuenden.bayern.de |
Anschrift: | Hauptstraße 14, 63639 Flörsbachtal |
Telefon: | 06057900112 |
Fax: | 06057900116 |
E-Mail: | alicia.neumann@floersbachtal.net |
ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.
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Burgsinn im Landkreis Main-Spessart liegt in der Region Main-Spessart und wurde schopn 812 in einer Urkunde genannt. Das Stadtbild ist geprägt durch die Burg, welche wie ein Wasserschloss angelegt ist und...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Hochbauamt ist ein kommunales Amt als Teil der lokalen Ortsverwaltung. In kleineren Orten ist das Bauamt allgemein für Hoch- und Tiefbaumaßnahmen verantwortlich, in Städten unterscheidet man regelmäßig zwischen Hochbau- und Tiefbauämtern.
Das Bauamt ist normalerweise für die allgemeine Bauverwaltung, bauliche Genehmigungsverfahren und Bauberatungen zuständig. Des Weiteren werden meist öffentliche Bauvorhaben in der Baubehörde verwaltet.
Wenngleich umgangssprachlich oft das Bauamt als Bauaufsicht bezeichnet wird, ist eine Unterscheidung zwischen beiden Behörden gängig. Dies soll eventuelle Interessenskonflikte vermeiden, da sich die Bauaufsichtsbehörde normalerweise mit den hoheitlichen Aufgaben des Baurechts auseinandersetzt.
Die Baubehörde ist allgemein für Baugenehmigungsverfahren zuständig. Hierbei werden Bauanträge bearbeitet und Bauberatungen durchgeführt. Baugenehmigungen sind u. a. für Gebäudeabrisse, Neubauten und Umbaumaßnahmen notwendig.
Die Bauleitplanung wird normalerweise von einer Abteilung der kommunalen Bauverwaltung wahrgenommen. Sie dient der städtebaulichen Entwicklung. Im Rahmen der Bauleitplanung werden u. a. Bebauungs- und Flächennutzungspläne erstellt.
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