Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Schloßplatz 2, 97816 Lohr am Main |
Telefon: | 09352873018 |
Fax: | 09352873030 |
E-Mail: | bauamt@vgem-lohr.bayern.de |
Anschrift: | Bodelschwinghstraße 83, 97753 Karlstadt |
Telefon: | 093537931701 |
Fax: | 093537937701 |
E-Mail: | info@lramsp.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Scherenbergstr. 5, 97737 Gemünden am Main |
Telefon: | 0935180011500 |
Fax: | 0935180011599 |
E-Mail: | bauamt@gemuenden.bayern.de |
Anschrift: | Frankfurter Str. 4 a, 97737 Gemünden am Main |
Telefon: | 09351972423 |
Fax: | 09351972450 |
E-Mail: | bauamt@vgem-gemuenden.bayern.de |
Anschrift: | Schlossplatz 3, 97816 Lohr am Main |
Telefon: | 09352848132 |
Fax: | 09352848452 |
E-Mail: | stadt@lohr.de |
Anschrift: | Schulgasse 4, 97794 Rieneck |
Telefon: | 09354973331 |
Fax: | 09354973333 |
E-Mail: | poststelle@rieneck.bayern.de |
Anschrift: | Hauptstr. 24, 97846 Partenstein |
Telefon: | 09355972112 |
Fax: | 09355972122 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
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Zwischen Gemünden und Lohr befindet sich die unterfränkische Gemeinde Neuendorf im Main-Spessart-Kreis. Das örtliche Leben der 1325 erstmals in einer Urkunde erwähnten Ortschaft wird durch Vereine...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Hochbauamt ist ein kommunales Amt als Teil der lokalen Ortsverwaltung. In kleineren Orten ist das Bauamt allgemein für Hoch- und Tiefbaumaßnahmen verantwortlich, in Städten unterscheidet man regelmäßig zwischen Hochbau- und Tiefbauämtern.
Das Bauamt ist normalerweise für die allgemeine Bauverwaltung, bauliche Genehmigungsverfahren und Bauberatungen zuständig. Des Weiteren werden meist öffentliche Bauvorhaben in der Baubehörde verwaltet.
Wenngleich umgangssprachlich oft das Bauamt als Bauaufsicht bezeichnet wird, ist eine Unterscheidung zwischen beiden Behörden gängig. Dies soll eventuelle Interessenskonflikte vermeiden, da sich die Bauaufsichtsbehörde normalerweise mit den hoheitlichen Aufgaben des Baurechts auseinandersetzt.
Die Baubehörde ist allgemein für Baugenehmigungsverfahren zuständig. Hierbei werden Bauanträge bearbeitet und Bauberatungen durchgeführt. Baugenehmigungen sind u. a. für Gebäudeabrisse, Neubauten und Umbaumaßnahmen notwendig.
Die Bauleitplanung wird normalerweise von einer Abteilung der kommunalen Bauverwaltung wahrgenommen. Sie dient der städtebaulichen Entwicklung. Im Rahmen der Bauleitplanung werden u. a. Bebauungs- und Flächennutzungspläne erstellt.
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