Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Fährweg 35, 63897 Miltenberg |
Telefon: | 09371501152 |
Fax: | 0 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Pestalozziallee 17, 97941 Tauberbischofsheim |
Telefon: | 0934192170 |
Fax: | 07218259930320 |
E-Mail: | aussenstelle.tauberbischofsheim@drv-bw.de |
Anschrift: | Dämmer Tor 1, 63739 Aschaffenburg |
Telefon: | 0602135200 |
Fax: | 0921607984222 |
E-Mail: | beratung-aschaffenburg@drv-nordbayern.de |
Anschrift: | Marktstraße 7, 74740 Adelsheim |
Telefon: | 06291620030 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
Anschrift: | Hauptstraße 29, 74821 Mosbach |
Telefon: | 0626182231 |
Fax: | 0 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
Anschrift: | Hauptstr. 23, 74219 Möckmühl |
Telefon: | 0713160880 |
Fax: | 0 |
E-Mail: | regio.hn@drv-bw.de |
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Der Landkreis Miltenberg ist im Regierungsbezirk Unterfranken, im Nordwesten Bayerns gelegen. Er umfasst neben sechs Städten, darunter Klingenberg am Main und Miltenberg, auch sieben Märkte, wie zum...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Die gesetzliche Rentenversicherung ist ein wichtiger Bestandteil des deutschen Sozialversicherungssystems. Seit 2005 ist die gesetzliche Rentenversicherung als Deutsche Rentenversicherung bekannt.
Die Deutsche Rentenversicherung verfügt über zwei Bundesträger: Die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See sowie die Deutsche Rentenversicherung Bund- Die Regionalträger tragen regelmäßig einen Namenszusatz für die regionale Zuständigkeit.
Man unterscheidet im Wesentlichen zwischen folgenden Arten der Rente: die Altersrente, die Renten wegen Todes (u. a. Witwenrente, Waisenrente) sowie Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit. Die Deutsche Rentenversicherung kann zu Rentenbeginn, Rentenhöhe, Rentenalter etc. informieren.
Im Wesentlichen erfüllt die Deutsche Rentenversicherung zwei Aufgabenbereiche: 1. Auskünfte und Beratungen mittels Auskunfts- und Beratungsstellen, Themensprechtagen, Vorträgen etc. sowie 2. die Unterstützung der medizinischen und beruflichen Rehabilitation.
Die wichtigste Rechtsgrundlage für die Arbeit der Deutschen Rentenversicherung ist das Sechste Buch Sozialgesetzbuch (SGB VI). Darin werden u. a. Angaben zum versicherten Personenkreis, zu Leistungen sowie zur Finanzierung gemacht.
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