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Lohnsteuerhilfe Sulzbach am Main (Seite 2)

Info zu Lohnsteuerhilfe: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden

Anschrift:Brückenstr. 12, 63897 Miltenberg
Telefon:0937199120
Fax:09371660343
E-Mail:raimund.ott@vlh.de
Anschrift:Ober-Rodener-Str. 125, 63110 Rodgau
Telefon:06106778834
Fax:06106778835
E-Mail:dieter.gruber@vlh.de
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Akteuell Lohnsteuerhilfeverein e.V.
24.85 km von Sulzbach am Main
Anschrift:Hirschabchweg 35, 64846 Groß-Zimmern
Telefon:060716366599
Fax:06071737421
E-Mail:jjahn@aktuell-verein.de
Sprechzeiten:Sprechzeiten nach Terminvereinbarung
Anschrift:Am Ackerpfad 21, 97836 Bischbrunn-Oberndorf
Telefon:09394996777
Fax:09394996767
E-Mail:maria.straub@vlh.de
Anschrift:Berliner Str. 5, 64354 Reinheim-Ueberau
Telefon:061626696
Fax:0616285876
E-Mail:ulrich.oldendorf@vlh.de
Anschrift:Seligenstädter Str. 91, 63456 Hanau
Telefon:061819529956
Fax:061819529957
E-Mail:giuseppe.polizzotto@vlh.de
Anschrift:Uhlandstr. 15, 63457 Hanau
Telefon:061819690147
Fax:061819690162
E-Mail:frank.ehrenhart@vlh.de
Anschrift:Schillerstr. 30, 63179 Obertshausen
Telefon:06104971938
Fax:06104971938
E-Mail:walter.schoettner@vlh.de
Anschrift:Wombacher Str. 87, 97816 Lohr am Main
Telefon:093526064473
Fax:093526064474
E-Mail:ulrike.rubenbauer@vlh.de
Anschrift:Brunnenrainstr. 9a, 97816 Lohr am Main
Telefon:0935289983
Fax:0935289985
E-Mail:christine.kohnle-weis@vlh.de
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Lohnsteuerhilfe

Ein Lohnsteuerhilfeverein ist eine Selbsthilfeeinrichtung von Arbeitnehmern für Arbeitnehmer. Damit soll Arbeitnehmern eine erschwingliche steuerliche Beratung ermöglicht werden. Mit dem Mitgliedsbeitrag im Verein wird die steuerliche Beratung abgegolten. Neben der Einkommensteuererklärung werden die Unterlagen an das zuständige Finanzamt versendet und Steuerbescheide überprüft oder Einsprüche eingelegt.

Geschichte der Lohnsteuerhilfe

Bereits 1964 wurden auf Initiative der Gewerkschaften durch den Gesetzgeber Lohnsteuerhilfevereine eingerichtet. Diese wurden meist in Lohnsteuerberatungsstellen untergebracht. Der Gesetzgeber verfolgte damit das Ziel, Arbeitnehmern aller Einkommensverhältnisse eine kostengünstige steuerliche Beratung zu ermöglichen.

Lohnsteuer: Begriffserklärung

Die Lohnsteuer ist eine Quellensteuer, die aus den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit erhoben wird. Der Arbeitgeber entrichtet die Lohnsteuer vom Gehalt des Arbeitnehmers an das Finanzamt. Mit einer Einkommensteuererklärung des Arbeitnehmers erfolgt die endgültige Steuerfestsetzung durch das Finanzamt.

Steuerrecht: Aufgaben

Das Steuerrecht regelt die Festsetzung und Erhebung von Steuern. Die Umsetzung des Steuerrechts wird durch Steuergesetzte geregelt. Steuergesetze beinhalten Angaben zur Steuerverwaltung und Finanzgerichtsbarkeit.

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