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Anschrift: | Ried 4, 84570 Polling |
Telefon: | 08631986622 |
E-Mail: | poststelle@aelf-to.bayern.de |
Anschrift: | Werkstr. 15, 84513 Töging a.Inn |
Telefon: | 0863161070 |
Fax: | 0863161072700 |
E-Mail: | poststelle@aelf-to.bayern.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Wiesengrund 18, 83555 Gars |
Telefon: | 080739160691 |
Fax: | 080739165909 |
E-Mail: | poststelle@aelf-to.bayern.de |
Anschrift: | Trostbergerstr. 1, 83352 Altenmarkt |
Telefon: | 086216498297 |
Fax: | 086216498303 |
E-Mail: | poststelle@aelf-ts.bayern.de |
Anschrift: | Ursulinenring 23, 84419 Schwindegg |
Telefon: | 08082948633 |
Fax: | 08082948634 |
E-Mail: | poststelle@aelf-to.bayern.de |
Anschrift: | Laufenauerstr. 12b, 83352 Altenmarkt |
Telefon: | 0862163373 |
Fax: | 08621977907 |
E-Mail: | poststelle@aelf-ts.bayern.de |
Anschrift: | Am Ederberg 2a, 83547 Babensham |
Telefon: | 0803130042013 |
E-Mail: | poststelle@aelf-ro.bayern.de |
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Die oberbayerische Gemeinde Polling liegt im Landkreis Mühldorf am Inn. Sehenswert ist die Wallfahrtskirche Hl. Mutter Anna. Durch die Lage am Radpilgerweg, dem Benediktweg, kommen Radfahrfreunde auf ihre...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Forstamt ist eine Verwaltungseinheit, die für die Betreuung von Waldflächen zuständig ist. Normalerweise kommt das Forstamt betriebswirtschaftlichen Aufgaben nach.
Da die Forstverwaltungen auf Bundeslandebene organisiert sind, können ihre Bezeichnungen überregional variieren. Z. B. heißt die Landesforstverwaltung von Niedersachsen „Niedersächsische Landesforsten“. Ebenso können Forstämter je nach Verwaltungsebene auch als Revierförstereien o. ä. bezeichnet werden.
Kommunale Forstämter sind regelmäßig für die Verwaltung und Bewirtschaftung von kommunalen Waldgebieten (Staatswald) zuständig. Betriebswirtschaftliche Aspekte der Forstverwaltung umfassen u. a. die Holzproduktion und -vermarktung. Gleichfalls sind die Schutz- und Erholungsfunktionen des Waldes sicherzustellen.
Die Verwaltung öffentlicher Waldflächen obliegt regelmäßig den Landesforstverwaltungen. Hingegen sind Bundesforstämter explizit für die Bewirtschaftung jener Wälder zuständig, die sich im Besitz der Bundesrepublik Deutschland befinden (z. B. Truppenübungsplätze).
Etwa 48% der Waldfläche auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland sind in Privatbesitz. Man unterscheidet nicht nur zwischen privaten und kommunalen Waldgebieten, sondern zwischen Privatwald (in Privatbesitz), Staatswald auf Landesebene sowie Bundesebene und Körperschaftswald. Letzterer ist normalerweise im alleinigen Besitz einer Körperschaft des öffentlichen Rechts.
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