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Anschrift: | Hauptstraße 14, 95339 Neumarkt |
Telefon: | 092272427 |
Fax: | 09227945096 |
E-Mail: | poststelle@aelf-ck.bayern.de |
Anschrift: | Hockermühlstr. 53, 92224 Amberg |
Telefon: | 0962160240 |
Fax: | 0962160241222 |
E-Mail: | poststelle@aelf-na.bayern.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Garnisonstraße 5 , 93155 Hemau |
Telefon: | 094120832030 |
E-Mail: | poststelle@aelf-rs.bayern.de |
Anschrift: | Residenzplatz 12, 85072 Eichstätt |
Telefon: | 084131093848 |
Fax: | 084131093854 |
E-Mail: | poststelle@aelf-ip.bayern.de |
Anschrift: | Schloßprunn 2 a, 93339 Riedenburg |
Telefon: | 094429911940 |
Fax: | 094429911941 |
E-Mail: | poststelle@aelf-al.bayern.de |
Anschrift: | Enkeringer Str. 5, 85125 Kinding |
Telefon: | 01757252679 |
E-Mail: | poststelle@aelf-ip.bayern.de |
Anschrift: | Marktplatz 11+13, 91171 Greding |
Telefon: | 0846390434 |
Fax: | 091718421070 |
E-Mail: | poststelle@aelf-rw.bayern.de |
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Breitenbrunn im Landkreis Neumarkt in der Oberpfalz ist ein staatlich anerkannter Erhlungsort im Naturpark Altmühltal. Der Ort fand schon zwischen 863 und 892 seine erste urkundliche Erwähnung...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Forstamt ist eine Verwaltungseinheit, die für die Betreuung von Waldflächen zuständig ist. Normalerweise kommt das Forstamt betriebswirtschaftlichen Aufgaben nach.
Da die Forstverwaltungen auf Bundeslandebene organisiert sind, können ihre Bezeichnungen überregional variieren. Z. B. heißt die Landesforstverwaltung von Niedersachsen „Niedersächsische Landesforsten“. Ebenso können Forstämter je nach Verwaltungsebene auch als Revierförstereien o. ä. bezeichnet werden.
Kommunale Forstämter sind regelmäßig für die Verwaltung und Bewirtschaftung von kommunalen Waldgebieten (Staatswald) zuständig. Betriebswirtschaftliche Aspekte der Forstverwaltung umfassen u. a. die Holzproduktion und -vermarktung. Gleichfalls sind die Schutz- und Erholungsfunktionen des Waldes sicherzustellen.
Die Verwaltung öffentlicher Waldflächen obliegt regelmäßig den Landesforstverwaltungen. Hingegen sind Bundesforstämter explizit für die Bewirtschaftung jener Wälder zuständig, die sich im Besitz der Bundesrepublik Deutschland befinden (z. B. Truppenübungsplätze).
Etwa 48% der Waldfläche auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland sind in Privatbesitz. Man unterscheidet nicht nur zwischen privaten und kommunalen Waldgebieten, sondern zwischen Privatwald (in Privatbesitz), Staatswald auf Landesebene sowie Bundesebene und Körperschaftswald. Letzterer ist normalerweise im alleinigen Besitz einer Körperschaft des öffentlichen Rechts.
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