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Anschrift: | Marktplatz 1, 92655 Grafenwöhr |
Telefon: | 09641922022 |
Fax: | 09641922049 |
E-Mail: | poststelle@grafenwoehr.bayern.de |
Anschrift: | Am Hohlweg 2, 92660 Neustadt an der Waldnaab |
Telefon: | 09602790 |
Fax: | 09602794242 |
E-Mail: | bauamt@neustadt.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Marienplatz 42, 92676 Eschenbach in der Oberpfalz |
Telefon: | 09645920024 |
Fax: | 09645920058 |
E-Mail: | poststelle@eschenbach-opf.de |
Anschrift: | Marktplatz 13, 92249 Vilseck |
Telefon: | 096629940 |
Fax: | 096629919 |
E-Mail: | poststelle@vilseck.de |
Anschrift: | Bahnhofstr. 18, 91281 Kirchenthumbach |
Telefon: | 09647920023 |
Fax: | 09647920030 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
Anschrift: | Rathausstr. 4, 92271 Freihung |
Telefon: | 09646920019 |
Fax: | 09646920030 |
E-Mail: | ohla.markus@markt-freihung.de |
Anschrift: | Oberer Marktplatz 1, 91275 Auerbach in der Oberpfalz |
Telefon: | 096432014 |
Fax: | 096432028 |
E-Mail: | info@auerbach.de |
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Grafenwöhr im Landkreis Neustadt an der Waldnaab wurde als Stadt 1361 gegründet. Besichtigt werden sollten unter anderem das erste Oberpfälzer Kultur- und Militärmuseum, das spätgotische Rathaus, die...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Hochbauamt ist ein kommunales Amt als Teil der lokalen Ortsverwaltung. In kleineren Orten ist das Bauamt allgemein für Hoch- und Tiefbaumaßnahmen verantwortlich, in Städten unterscheidet man regelmäßig zwischen Hochbau- und Tiefbauämtern.
Das Bauamt ist normalerweise für die allgemeine Bauverwaltung, bauliche Genehmigungsverfahren und Bauberatungen zuständig. Des Weiteren werden meist öffentliche Bauvorhaben in der Baubehörde verwaltet.
Wenngleich umgangssprachlich oft das Bauamt als Bauaufsicht bezeichnet wird, ist eine Unterscheidung zwischen beiden Behörden gängig. Dies soll eventuelle Interessenskonflikte vermeiden, da sich die Bauaufsichtsbehörde normalerweise mit den hoheitlichen Aufgaben des Baurechts auseinandersetzt.
Die Baubehörde ist allgemein für Baugenehmigungsverfahren zuständig. Hierbei werden Bauanträge bearbeitet und Bauberatungen durchgeführt. Baugenehmigungen sind u. a. für Gebäudeabrisse, Neubauten und Umbaumaßnahmen notwendig.
Die Bauleitplanung wird normalerweise von einer Abteilung der kommunalen Bauverwaltung wahrgenommen. Sie dient der städtebaulichen Entwicklung. Im Rahmen der Bauleitplanung werden u. a. Bebauungs- und Flächennutzungspläne erstellt.
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