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Mahngerichte in Vorra - Öffnungszeiten & Kontakt

Info zu Mahngericht: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(19)
Zentrales Mahngericht Bayern
86.19 km von Vorra
Anschrift:Heiligkreuzstraße 22, 96450 Coburg
Telefon:095618785
Fax:0956187866668786665
E-Mail:poststelle.zentrales.mahngericht@ag-co.bayern.de
Sprechzeiten:Zentrales Mahngericht von Montag bis Freitag telefonisch nur von 8:00 bis 12:00 Uhr erreichbar
Öffnungs­zeiten:Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 11:30 Uhr oder nach Vereinbarung
(16)
Zentrales Mahngericht Hessen
173.62 km von Vorra
Anschrift:Stiftstraße 6, 36088 Hünfeld
Telefon:0665260001
Fax:06652600222
E-Mail:redaktion@ag-huenfeld.justiz.hessen.de
Öffnungs­zeiten:Mo.-Fr. 9.00 Uhr - 12.00 Uhr und nach Vereinbarung
Anschrift:Hauffstraße 5, 70190 Stuttgart
Telefon:07119213567
Fax:07119213400
E-Mail:poststelle@mahngstuttgart.justiz.bwl.de
Öffnungs­zeiten:Montag – Donnerstag: 09:00-11:30 Uhr; 14:00-15:00 Uhr, Freitag 09:00-11:30 Uhr
Anschrift:Lehrter Str. 15, 39418 Aschersleben
Telefon:039258760
Fax:03925876252
E-Mail:mahngericht@justiz.sachsen-anhalt.de
Öffnungs­zeiten:Montag 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr, Dienstag 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr, Mittwoch 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr, Donnerstag 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr, Freitag 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Anschrift:Schönstedtstr. 5, 13357 Berlin-Wedding
Telefon:030901560
Fax:03090156203233402
E-Mail:poststelle@aumav.berlin.de
Öffnungs­zeiten:Montags und dienstags 8:30 bis 15:00 Uhr, mittwochs und freitags 8:30 bis 13:00 Uhr, donnerstags 8:30 bis 15:00 Uhr und Gesprächstermine zwischen 15:00 und 18:00 Uhr nach Vereinbarung.
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

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FAQ und Ratgeber Mahngericht
FAQ
 

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zu den FAQ
Mahngericht

Allgemein sind Mahngerichte Abteilungen eines Amtsgerichts, in denen Mahnverfahren bearbeitet werden. Häufig ist ein Zentrales Mahngericht bzw. Gemeinsames Mahngericht für mehrere Amtsgerichtsbezirke zuständig.

Mahnverfahren

Gerichtliche Mahnverfahren dienen grundlegend der vereinfachten Durchsetzung von Geldforderungen. Demnach ist das Mahnverfahren von Mahnungen durch Inkassobüros, Rechtsanwälte oder Unternehmen zu unterscheiden.

Ablauf des Mahnverfahrens

Innerhalb eines Mahnverfahrens wird normalerweise zunächst vom Gläubiger ein Antrag an das zuständige Mahngericht gestellt. Daraufhin kann der Mahnbescheid erfolgen. Nach einer weiteren Antragstellung kann der gerichtliche Vollstreckungsbescheid erfolgen.

Örtliche Zuständigkeit des Mahngerichts

Mahnverfahren werden normalerweise vor dem Zentralen Mahngericht des Bundeslandes verhandelt, in dem der Antragsteller des Mahnantrags (Gläubiger) seinen Wohnsitz hat.

Zentrale Mahngerichte der Bundesländer

Normalerweise verfügt jedes Bundesland über ein Mahngericht. Eine Ausnahme bildet Nordrhein-Westfalen, wo sich zwei Zentrale Mahngerichte befinden. Andere Bundesländer besitzen z. T. gemeinsame Mahngerichte. Beispielsweise Berlin und Brandenburg, oder Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern haben je ein Gemeinsames Mahngericht.

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