Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Tassilostraße 20, 85126 Münchsmünster |
Telefon: | 08402939913 |
Fax: | 08402939920 |
E-Mail: | gemeinde@muenchsmuenster.bayern.de |
Anschrift: | Hauptplatz 22, 85276 Pfaffenhofen an der Ilm |
Telefon: | 0844127300 |
Fax: | 084412713300 |
E-Mail: | poststelle@landratsamt-paf.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Ulrich-Steinberger-Platz 12, 85088 Vohburg an der Donau |
Telefon: | 08457929236 |
Fax: | 08457929220 |
E-Mail: | stadtverwaltung@vohburg.de |
Anschrift: | Marktplatz 1, 85104 Pförring |
Telefon: | 08403929232 |
Fax: | 08403929248 |
E-Mail: | poststelle@vg-pfoerring.de |
Anschrift: | Stadtplatz 1, 93333 Neustadt an der Donau |
Telefon: | 09445971749 |
Fax: | 09445971710 |
E-Mail: | poststelle@neustadt-do.de |
Anschrift: | Marienplatz 10, 85098 Großmehring |
Telefon: | 08407929418 |
Fax: | 08407929410 |
E-Mail: | stefan.schoels@grossmehring.de |
Anschrift: | Kirchplatz 4, 85290 Geisenfeld |
Telefon: | 0845298102 |
Fax: | 08452988102 |
E-Mail: | rathaus@geisenfeld.de |
ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.
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Münchsmünster liegt im oberbayerischen Landkreis Pfaffenhofen an der Ilm. Die Gemeinde befindet sich an der Ostgrenze Bayerns und besteht aus 9 Ortsteilen. In 20 km Entfernung von Münchsmünser liegt...
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Das Hochbauamt ist ein kommunales Amt als Teil der lokalen Ortsverwaltung. In kleineren Orten ist das Bauamt allgemein für Hoch- und Tiefbaumaßnahmen verantwortlich, in Städten unterscheidet man regelmäßig zwischen Hochbau- und Tiefbauämtern.
Das Bauamt ist normalerweise für die allgemeine Bauverwaltung, bauliche Genehmigungsverfahren und Bauberatungen zuständig. Des Weiteren werden meist öffentliche Bauvorhaben in der Baubehörde verwaltet.
Wenngleich umgangssprachlich oft das Bauamt als Bauaufsicht bezeichnet wird, ist eine Unterscheidung zwischen beiden Behörden gängig. Dies soll eventuelle Interessenskonflikte vermeiden, da sich die Bauaufsichtsbehörde normalerweise mit den hoheitlichen Aufgaben des Baurechts auseinandersetzt.
Die Baubehörde ist allgemein für Baugenehmigungsverfahren zuständig. Hierbei werden Bauanträge bearbeitet und Bauberatungen durchgeführt. Baugenehmigungen sind u. a. für Gebäudeabrisse, Neubauten und Umbaumaßnahmen notwendig.
Die Bauleitplanung wird normalerweise von einer Abteilung der kommunalen Bauverwaltung wahrgenommen. Sie dient der städtebaulichen Entwicklung. Im Rahmen der Bauleitplanung werden u. a. Bebauungs- und Flächennutzungspläne erstellt.
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