Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Rathausplatz 1, 94259 Kirchberg im Wald |
Telefon: | 09927940030 |
Fax: | 099271043 |
E-Mail: | poststelle@kirchberg.landkreis-regen.de |
Anschrift: | Poschetsrieder Str. 16, 94209 Regen |
Telefon: | 09921601227 |
Fax: | 09921601100 |
E-Mail: | poststelle@lra.landkreis-regen.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Marienbergstr. 3, 94261 Kirchdorf im Wald |
Telefon: | 09928940323 |
Fax: | 09928940329 |
E-Mail: | hauptamt@kirchdorf.landkreis-regen.de |
Anschrift: | Gehmannsberger Str. 12, 94269 Rinchnach |
Telefon: | 09921946612 |
Fax: | 09921946633 |
E-Mail: | info@rinchnach.de |
Anschrift: | Hauptstr. 28, 94551 Lalling |
Telefon: | 099048312131 |
Fax: | 099048312128 |
E-Mail: | poststelle@vgem-lalling.bayern.de |
Anschrift: | Hauptstr. 34, 94253 Bischofsmais |
Telefon: | 09920940417 |
Fax: | 09920940440 |
E-Mail: | poststelle@bischofsmais.landkreis-regen.de |
Anschrift: | Stadtplatz 2, 94209 Regen |
Telefon: | 09921604305 |
Fax: | 09921604560 |
E-Mail: | hauptamt@regen.de |
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Die Gemeinde Kirchberg im Wald gehört zum niederbayerischen Landkreis Regen, sie liegt knapp 11 km südlich von der Kreisstadt Regen entfernt. In einer reizvollen Landschaft eingebettet zählt die...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Hochbauamt ist ein kommunales Amt als Teil der lokalen Ortsverwaltung. In kleineren Orten ist das Bauamt allgemein für Hoch- und Tiefbaumaßnahmen verantwortlich, in Städten unterscheidet man regelmäßig zwischen Hochbau- und Tiefbauämtern.
Das Bauamt ist normalerweise für die allgemeine Bauverwaltung, bauliche Genehmigungsverfahren und Bauberatungen zuständig. Des Weiteren werden meist öffentliche Bauvorhaben in der Baubehörde verwaltet.
Wenngleich umgangssprachlich oft das Bauamt als Bauaufsicht bezeichnet wird, ist eine Unterscheidung zwischen beiden Behörden gängig. Dies soll eventuelle Interessenskonflikte vermeiden, da sich die Bauaufsichtsbehörde normalerweise mit den hoheitlichen Aufgaben des Baurechts auseinandersetzt.
Die Baubehörde ist allgemein für Baugenehmigungsverfahren zuständig. Hierbei werden Bauanträge bearbeitet und Bauberatungen durchgeführt. Baugenehmigungen sind u. a. für Gebäudeabrisse, Neubauten und Umbaumaßnahmen notwendig.
Die Bauleitplanung wird normalerweise von einer Abteilung der kommunalen Bauverwaltung wahrgenommen. Sie dient der städtebaulichen Entwicklung. Im Rahmen der Bauleitplanung werden u. a. Bebauungs- und Flächennutzungspläne erstellt.
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