Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Wetterstr. 4, 97618 Heustreu |
Telefon: | 09773912220 |
Fax: | 09773912219 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
Anschrift: | Spörleinstraße 11, 97616 Bad Neustadt an der Saale |
Telefon: | 0977194501 |
Fax: | 0977194300 |
E-Mail: | info@rhoen-grabfeld.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Rathausgasse 2, 97616 Bad Neustadt an der Saale |
Telefon: | 097719106300 |
Fax: | 097719106309 |
E-Mail: | info@bad-neustadt.de |
Anschrift: | Goethestr. 1, 97616 Bad Neustadt an der Saale |
Telefon: | 09771616023 |
Fax: | 09771616077 |
E-Mail: | mail@bad-neustadt-vgem.de |
Anschrift: | Wiesenflecklein 4, 97633 Saal an der Saale |
Telefon: | 0976291000 |
Fax: | 09762910030 |
E-Mail: | info@vg-saal.de |
Anschrift: | Hauptstr. 4, 97638 Mellrichstadt |
Telefon: | 0977660860 |
Fax: | 0977660866 |
E-Mail: | mail@vg-mellrichstadt.de |
Anschrift: | Marktstraße 24, 97645 Ostheim vor der Rhön |
Telefon: | 09777917020 |
Fax: | 09777917025 |
E-Mail: | vg@ostheim.de |
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Anno 1057 fand Heustreu seine urkundliche Ersterwähnung. Der Ort ist Sitz der gleichnamigen Verwaltungsgemeinschaft. Traditionell ist Heustreu sehr landwirtschaftlich geprägt.
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Hochbauamt ist ein kommunales Amt als Teil der lokalen Ortsverwaltung. In kleineren Orten ist das Bauamt allgemein für Hoch- und Tiefbaumaßnahmen verantwortlich, in Städten unterscheidet man regelmäßig zwischen Hochbau- und Tiefbauämtern.
Das Bauamt ist normalerweise für die allgemeine Bauverwaltung, bauliche Genehmigungsverfahren und Bauberatungen zuständig. Des Weiteren werden meist öffentliche Bauvorhaben in der Baubehörde verwaltet.
Wenngleich umgangssprachlich oft das Bauamt als Bauaufsicht bezeichnet wird, ist eine Unterscheidung zwischen beiden Behörden gängig. Dies soll eventuelle Interessenskonflikte vermeiden, da sich die Bauaufsichtsbehörde normalerweise mit den hoheitlichen Aufgaben des Baurechts auseinandersetzt.
Die Baubehörde ist allgemein für Baugenehmigungsverfahren zuständig. Hierbei werden Bauanträge bearbeitet und Bauberatungen durchgeführt. Baugenehmigungen sind u. a. für Gebäudeabrisse, Neubauten und Umbaumaßnahmen notwendig.
Die Bauleitplanung wird normalerweise von einer Abteilung der kommunalen Bauverwaltung wahrgenommen. Sie dient der städtebaulichen Entwicklung. Im Rahmen der Bauleitplanung werden u. a. Bebauungs- und Flächennutzungspläne erstellt.
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