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Anschrift: | Simsonplatz 1, 04107 Leipzig |
Telefon: | 034120070 |
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Telefon: | 0341446010 |
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E-Mail: | verwaltung-vgl@vgl.justiz.sachsen.de |
Anschrift: | Thüringer Str. 16, 06112 Halle |
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E-Mail: | poststelle@vg-hal.justiz.sachsen-anhalt.de |
Anschrift: | Tischbeinstraße 32, 34121 Kassel |
Telefon: | 056110070 |
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E-Mail: | vewaltung@vg-kassel.justiz.hessen.de |
Anschrift: | Brüder-Grimm-Platz 1, 34117 Kassel |
Telefon: | 056110070 |
Fax: | 05611007264 |
E-Mail: | verwaltung@vgh-kassel.justiz.hessen.de |
Anschrift: | Hans-Oster-Str. 4, 01099 Dresden |
Telefon: | 0351446540 |
Fax: | 03514465450 |
E-Mail: | verwaltung-vgdd@vgdd.justiz.sachsen.de |
Anschrift: | Berliner Straße 5, 37073 Göttingen |
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E-Mail: | vggoe-poststelle@justiz.niedersachsen.de |
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Greding im Landkreis Roth liegt an der Schwarzach im Naturpark Altmühltal und wurde 1091 erstmals urkundlich erwähnt. Zu den bemerkenswertesten Sehenswürdigkeiten zählen das Rathaus von 1699, die...
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Auf Basis der Verwaltungsgerichtsordnung und der jeweiligen Landesgesetzgebung ist das Verfassungsgericht die erste Instanz der Verwaltungsgerichtsbarkeit.
Vor Verwaltungsgerichten werden öffentlich-rechtliche Streitigkeiten verhandelt, die nicht verfassungsrechtlich entsprechend der Verwaltungsgerichtsordnung sind. Beispielsweise können Entscheidungen von Behörden aufgehoben werden oder Behörden zum Handeln verpflichtet werden. Ausgenommen sind solche Behörden, die für Sozialleistungen zuständig sind, da hier das Sozialgericht tätig wird.
Die Verwaltungsgerichte stellen regelmäßig die erste Instanz der Verwaltungsgerichtsbarkeit dar. Als Berufungsinstanz werden Verwaltungsgerichtshöfe bzw. Oberverwaltungsgerichte tätig. Revisionsinstanz ist das Bundesverwaltungsgericht.
Vorgaben zur örtlichen Zuständigkeit des Verwaltungsgerichts sind in der Verwaltungsgerichtsordnung festgelegt. Grundlegend ist das Verwaltungsgericht zuständig, in dessen Gerichtsbezirk die beklagte Behörde ihren Sitz hat.
Als Teil der deutschen Gerichtsbarkeit dient die Verwaltungsgerichtsbarkeit der gerichtlichen Kontrolle von Verwaltungstätigkeiten.
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