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Verwaltungsgerichte in Hamburg - Öffnungszeiten & Kontakt

Info zu Verwaltungsgericht: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

Im Branchenbuch ortsdienst.de finden Sie Anschriften, Kontaktdaten und Öffnungszeiten von Ihrem Verwaltungsgericht in Hamburg. Bei einem Gericht handelt es sich um eine staatliche Einrichtung, in deren Zuständigkeitsbereich alle Angelegenheiten der Rechtsprechung fallen. Als Organ der Judikative ist das Verwaltungsgericht in Hamburg gemäß der deutschen Gerichtsorganisation einem Gerichtsträger zugeordnet, entweder dem Bund selbst (Bundesgerichte) oder den einzelnen Bundesländern (Landesgerichte). Dem Verwaltungsgericht in Hamburg ist auf Grundlage der deutschen Gewaltenteilung die Unabhängigkeit garantiert. Ähnlich wie eine Behörde oder ein Amt gegenüber dem Bürger einen bestimmten Dienstleistungskatalog erfüllt, übernimmt jedes deutsche Gericht eine Reihe von Aufgaben aus dem Bereich der Rechtsprechung. Das Verwaltungsgericht in Hamburg ist ein Bestandteil der ordentlichen Gerichtsbarkeit und gehört zur Verwaltungsgerichtsbarkeit. In seinen Zuständigkeitsbereich fallen vor allem privatrechtliche Angelegenheiten im Zusammenhang mit amtlichen Rechtsakten, wobei das Verwaltungsgericht zumeist als erstinstanzlicher Rechtsweg genutzt wird. Für alle diesbezüglichen und weitergehenden Fragen erteilt die zuständige Stelle des Verwaltungsgerichts in Hamburg Auskunft. Anhand der folgenden Liste zum Verwaltungsgericht in Hamburg können Sie wichtige Informationen zu Anschrift, Kontaktdaten und Öffnungszeiten dieser staatlichen Einrichtung erhalten. 

(8)
Oberverwaltungsgericht
1.98 km von Hamburg
Anschrift:Lübeckertordamm 4, 20099 Hamburg
Telefon:040428280
Fax:040428437711
E-Mail:verwaltung@ovg.justiz.hamburg.de
(3)
Verwaltungsgericht
1.98 km von Hamburg
Anschrift:Lübeckertordamm 4, 20099 Hamburg
Telefon:040428437540
Fax:040428437219
E-Mail:poststelle@vg.justiz.hamburg.de
(6)
Verwaltungsgericht Lüneburg
44.32 km von Hamburg
Anschrift:Adolph-Kolping-Straße 16, 21337 Lüneburg
Telefon:041318545300
Fax:041318545399
E-Mail:vglg-poststelle@justiz.niedersachsen.de
Anschrift:Uelzener Straße 40, 21335 Lüneburg
Telefon:041317180
Fax:04131718208
E-Mail:ovglg-poststelle@justiz.niedersachsen.de
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

FAQ und Ratgeber Verwaltungsgericht
FAQ
 

Sie haben weitere Fragen betreffend der Institution Verwaltungsgericht in Hamburg? Sie interessieren sich für wichtige Details und Informationen, benötigen Hilfestellung oder Ratschläge? Antworten finden Sie hier!

zu den FAQ
Verwaltungsgericht

Auf Basis der Verwaltungsgerichtsordnung und der jeweiligen Landesgesetzgebung ist das Verfassungsgericht die erste Instanz der Verwaltungsgerichtsbarkeit.

Zuständigkeiten der Verwaltungsgerichte

Vor Verwaltungsgerichten werden öffentlich-rechtliche Streitigkeiten verhandelt, die nicht verfassungsrechtlich entsprechend der Verwaltungsgerichtsordnung sind. Beispielsweise können Entscheidungen von Behörden aufgehoben werden oder Behörden zum Handeln verpflichtet werden. Ausgenommen sind solche Behörden, die für Sozialleistungen zuständig sind, da hier das Sozialgericht tätig wird.

Instanzen der Verwaltungsgerichtsbarkeit

Die Verwaltungsgerichte stellen regelmäßig die erste Instanz der Verwaltungsgerichtsbarkeit dar. Als Berufungsinstanz werden Verwaltungsgerichtshöfe bzw. Oberverwaltungsgerichte tätig. Revisionsinstanz ist das Bundesverwaltungsgericht.

Örtliche Zuständigkeit

Vorgaben zur örtlichen Zuständigkeit des Verwaltungsgerichts sind in der Verwaltungsgerichtsordnung festgelegt. Grundlegend ist das Verwaltungsgericht zuständig, in dessen Gerichtsbezirk die beklagte Behörde ihren Sitz hat.

Verwaltungsgerichtsbarkeit in Deutschland

Als Teil der deutschen Gerichtsbarkeit dient die Verwaltungsgerichtsbarkeit der gerichtlichen Kontrolle von Verwaltungstätigkeiten.

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