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Forstämter in Julbach - Öffnungszeiten

Info zu Forstamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(3)
Forstrevier Pfarrkirchen
19.92 km von Julbach
Anschrift:Lärchenweg 10, 84347 Pfarrkirchen
Telefon:0856130042173
E-Mail:poststelle@aelf-lp.bayern.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
(4)
Forstrevier Simbach am Inn
19.92 km von Julbach
Anschrift:Lärchenweg 10, 84347 Pfarrkirchen
Telefon:0856130042172
E-Mail:poststelle@aelf-lp.bayern.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
(5)
Forstrevier Eggenfelden
20.98 km von Julbach
Anschrift:Pfarrkirchener Str. 97, 84307 Eggenfelden
Telefon:087211340
E-Mail:poststelle@aelf-lp.bayern.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
(8)
Forstrevier Gangkofen
31.95 km von Julbach
Anschrift:Edeneibach 2, 84140 Gangkofen
Telefon:087221425
E-Mail:poststelle@aelf-lp.bayern.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
Weitere Behörden in der Nähe von Julbach

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(0)
Forstrevier Haiming
6.16 km von Julbach
Anschrift:Salzachstr. 10, 84503 Haiming
Telefon:08678415
Fax:08678749482
E-Mail:poststelle@aelf-to.bayern.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
(0)
Forstrevier Rotthalmünster
22.13 km von Julbach
Anschrift:Franz-Gerauer-Str. 22, 94094 Rotthalmünster
Telefon:085195935128
Fax:085195934424
E-Mail:epost-pa-forst@aelf-pa.bayern.de
Sprechzeiten:Mi 13.00 - 15.00 Uhr
Öffnungs­zeiten:siehe Sprechzeiten
Anschrift:Werkstr. 15, 84513 Töging a.Inn
Telefon:0863161070
Fax:0863161072700
E-Mail:poststelle@aelf-to.bayern.de
Öffnungs­zeiten:nach telefonischer Vereinbarung
(0)
Forstrevier Mühldorf a. Inn
33.59 km von Julbach
Anschrift:Ried 4, 84570 Polling
Telefon:08631986622
E-Mail:poststelle@aelf-to.bayern.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
(3)
Forstrevier Altenmarkt
41.09 km von Julbach
Anschrift:Trostbergerstr. 1, 83352 Altenmarkt
Telefon:086216498297
Fax:086216498303
E-Mail:poststelle@aelf-ts.bayern.de
Sprechzeiten:nach Vereinbarung
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Forstamt Julbach
Dienstleistungen und Zuständigkeiten

Achtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos


Forstamt

Das Forstamt ist eine Verwaltungseinheit, die für die Betreuung von Waldflächen zuständig ist. Normalerweise kommt das Forstamt betriebswirtschaftlichen Aufgaben nach.

Bezeichnungen der Forstämter

Da die Forstverwaltungen auf Bundeslandebene organisiert sind, können ihre Bezeichnungen überregional variieren. Z. B. heißt die Landesforstverwaltung von Niedersachsen „Niedersächsische Landesforsten“. Ebenso können Forstämter je nach Verwaltungsebene auch als Revierförstereien o. ä. bezeichnet werden.

Aufgaben der Forstverwaltung

Kommunale Forstämter sind regelmäßig für die Verwaltung und Bewirtschaftung von kommunalen Waldgebieten (Staatswald) zuständig. Betriebswirtschaftliche Aspekte der Forstverwaltung umfassen u. a. die Holzproduktion und -vermarktung. Gleichfalls sind die Schutz- und Erholungsfunktionen des Waldes sicherzustellen.

Landesforstverwaltung und Bundesforstamt

Die Verwaltung öffentlicher Waldflächen obliegt regelmäßig den Landesforstverwaltungen. Hingegen sind Bundesforstämter explizit für die Bewirtschaftung jener Wälder zuständig, die sich im Besitz der Bundesrepublik Deutschland befinden (z. B. Truppenübungsplätze).

Besitzarten von Waldflächen

Etwa 48% der Waldfläche auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland sind in Privatbesitz. Man unterscheidet nicht nur zwischen privaten und kommunalen Waldgebieten, sondern zwischen Privatwald (in Privatbesitz), Staatswald auf Landesebene sowie Bundesebene und Körperschaftswald. Letzterer ist normalerweise im alleinigen Besitz einer Körperschaft des öffentlichen Rechts.

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