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Finanzämter in Starnberg - Öffnungszeiten

Info zu Finanzamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

Im Branchenbuch ortsdienst.de finden Sie Anschriften, Kontaktdaten und Öffnungszeiten von Ihrem Finanzamt in Starnberg. Das Finanzamt ist eine staatliche Einrichtung bzw. Behörde, in deren Zuständigkeitsbereich wichtige Verwaltungsaufgaben fallen. Eine Behörde ist nach §1 des Verwaltungsverfahrensgesetzes grundsätzlich jede Stelle, die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnimmt. Dies können neben den klassischen staatlichen Einrichtungen der Exekutive auch Institutionen mit Hoheitsrechten oder auch Organe der gesetzgebenden oder rechtsprechenden Gewalt sein. Mit seinen Verwaltungsvorgängen erfüllt das Finanzamt in Starnberg gegenüber dem Bürger einen bestimmen Katalog an Dienstleistungen. Das Finanzamt in Starnberg ist damit ein wichtiger Bestandteil des deutschen Verwaltungsapparates. Hauptaufgabe dieser Institution ist die Festsetzung und Erhebung von Steuern, soweit sie nicht in den Zuständigkeitsbereich von Bundesbehörden oder Gemeinden fallen. Das Finanzamt in Starnberg ist ab 2011 auch für alle Anliegen im Zusammenhang mit Lohnsteuerkarten zuständig. Anhand der folgenden Liste zum Finanzamt in Starnberg können Sie wichtige Informationen zu Anschrift, Kontaktdaten und Öffnungszeiten der Behörde erhalten. ACHTUNG! Seit 2009 gilt für viele Behörden in Deutschland die zentrale Behördenrufnummer 115!

(3)
Finanzamt Starnberg
1.5 km von Starnberg
Anschrift:Schloßbergstr. 12, 82319 Starnberg
Telefon:081517780
Fax:08151778250
E-Mail:poststelle.fa-sta@finanzamt.bayern.de
Öffnungs­zeiten:Servicezentrum:
Mo-Fr 7:30-12:30 Uhr sowie Do Nov.-Juni 14-18 Uhr
Weitere Behörden in der Nähe von Starnberg

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(2)
Finanzamt Wolfratshausen
13.01 km von Starnberg
Anschrift:Heimgartenstr. 5, 82515 Wolfratshausen
Telefon:08171250
Fax:0817125150
E-Mail:poststelle.fa-wor@finanzamt.bayern.de
Öffnungs­zeiten:Servicezentrum:
Mo-Fr 7:30-12:30 Uhr
sowie zusätzlich Okt.-Mai Do 7:30-17 Uhr
(3)
Finanzamt Fürstenfeldbruck
18.92 km von Starnberg
Anschrift:Münchner Str. 36, 82256 Fürstenfeldbruck
Telefon:08141600
Fax:0814160150
E-Mail:poststelle.fa-ffb@finanzamt.bayern.de
Öffnungs­zeiten:Servicezentrum:
Montag: 7.30-13.00 Uhr
Dienstag: 7.30-13.00 Uhr
Mittwoch: 7.30-13.00 Uhr
Donnerstag: 7.30-17.30 Uhr
Freitag: 7.30-12.30 Uhr
(9)
Finanzamt, Abt. III
22.14 km von Starnberg
Anschrift:Deroystr. 18, 80301 München
Telefon:08912520
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
(4)
Finanzamt, Abt. II
22.15 km von Starnberg
Anschrift:Deroystr. 20, 80335 München
Telefon:08912520
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
Anschrift:Deroystr. 22, 80335 München
Telefon:08912520
Fax:08912529119
Sprechzeiten:015211527886
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Finanzamt

Als Landesbehörden stellen die Finanzämter wichtige Institutionen der Finanzverwaltung dar. Die deutschen Finanzämter sind Oberfinanzdirektionen oder Landesfinanzbehörden unterstellt.

Zuständigkeiten der Steuerverwaltung

Die Zuständigkeiten des Finanzamtes sind im Gesetz über die Finanzverwaltung festgelegt. Die Steuerverwaltung gilt als Hauptaufgabe des Finanzamtes. Um bundesgesetzlich geregelte Verbrauchssteuern kümmern sich meist die Bundesfinanzbehörden (z. B. Hauptzollämter) und Kommunalverwaltungen (Kämmereien bzw. Steuerämter).

Gesetz über die Finanzverwaltung

Das Finanzverwaltungsgesetz (FVG) regelt im Wesentlichen die Organisation der deutschen Finanzverwaltung. Die ursprüngliche Fassung des Gesetzes über die Finanzverwaltung trat bereits 1950 in Kraft.

ELSTER und GEMFA

Die Bearbeitung von Steuererklärungen stellt eine wichtige Aufgabe des Finanzamtes dar. Zur Vereinfachung dessen wurde vor einigen Jahren u. a. das ELSTER-Projekt geschaffen, das die Automatisierung der Verwaltung unterstützen sollte. ELSTER steht für elektronische Steuererklärung. Darüber hinaus wurde GEMFA als Auskunftssystem der Finanzverwaltung geschaffen. Es dient der Ermittlung des jeweils zuständigen Finanzamtes. Der GEMFA-Service wird auf der Website des Bundeszentralamtes für Steuern bereitgestellt.

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